Gewerkschaften: Staatlich legitimierte kriminelle Vereinigungen

Nötigung und Erpressung sind aus gutem Grund in unserem Rechtstaat strafbewehrt und werden empfindlich geahndet. Eine unrühmliche Ausnahme:  Nur Gewerkschaften dürfen sich alles erlauben. Ob die Bürger im Müll ersticken, Mütter Ihre Kinder nicht zum Hort bringen können, Schulen geschlossen werden, Busse und Bahnen nicht mehr fahren, diese Herrschaften nehmen sich einfach das Recht, den Anderen mit brachialer Gewalt  ihren Willen aufzuzwingen. Mit welchen Recht? Mit dem des Stärkeren! Ellbogengesellschaft par excellence.  Und mit einem  juristischen Freifahrtschein, ausgestellt von willfährigen Politikern und einer blinden Justitia. Das unmoralische Feigenblatt:  Die vielzitierte Tarifautonomie.

Verdi. Ich kann das nicht mehr hören. Eine unsägliche Beleidigung für den längst verstorbenen großen italienischen Dichter und Komponisten. Sein guter, wohlklingender  Name wurde von einer skrupellosen, erpresserischen Bande missbraucht. Guiseppe würde sich im Grabe umdrehen, wenn er denn könnte. Denn dieser Verein hieß  früher mal ÖTV. Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr. Nachdem dieses Kürzel irgendwann nur noch Brechreiz hervorrief,  haben sich die Bonzen einfach einen neuen  Namen verpasst. So, wie sich der  Gangster einer Gesichtsoperation unterzieht damit niemand mehr die alte Fratze erkennt.

Blicken wir mal zurück, welche Suppe uns diese Herrschaften schon früher eingebrockt haben. Legendär: Der schwergewichtige Boss Heinz Kluncker. Jener Drei-Zentner-Mann, der den damaligen Kanzler und Friedensnobelpreisträger Willy Brandt  in die Knie zwang und demütigte.  Die Quittung: Eine jahrelange Wirtschaftsdepression. Seine Nachfolgerin: Die beinahe ebenso berüchtigte Frau Dr. Monika Wulf-Mathies, die für ihre tolle Arbeit von den Genossen später  noch mit dem hübschen Posten in der europäischen Kommission  belohnt wurde.

Die eigentliche Unverschämtheit: Dieser Verein reklamiert für sich auch noch die moralische Überlegenheit  einer Wohltätigkeitsveranstaltung. Zum uneigennützigen Guten von Arbeitern und Angestellten, die vor dem kapitalistischen Raubtier (Länder und Kommunen) geschützt werden müssen. Dabei haben diese Herrschaften selbst die gröbste Misswirtschaft betrieben und als moralische Instanz kläglich versagt. Wer erinnert sich noch an die spektakulären Pleiten, Korruption und Misswirtschaft bei den gewerkschaftseigenen Unternehmen? Neue Heimat, COOP, Bank für Gemeinwirtschaft? Wer kennt noch Albert Vietor? Als Boss der Neuen Heimat hatte er sich dreißig Millionen selber zugeschanzt.  Zusätzlich zum üppigen Vorstandsgehalt. Bernd Otto, ehemals Chef von COOP, der mit Millionen nach Südafrika türmte. Franz Steinkühler, der sein Insiderwissen gewinnbringend in verbotene Spekulationsgeschäfte einbrachte.  Nicht zuletzt die Betriebsräte des Volkswagenkonzerns, die sich ihre Bordellbesuche aus der Firmenkasse bezahlen ließen.  Alle Gewerkschaftler.

Es gab mal eine Zeit vor vielen Jahrzehnten,  da hatten Gewerkschaften als Organisation der Arbeiterbewegung tatsächlich eine Daseinsberechtigung. Damals, als es um den Existenzkampf des Arbeiters gegen Ausbeutung ging, für Lohn und Brot seiner hungernden Familie. Der Gegner war der böse Unternehmer und miese Kapitalist, gerne karikiert als  dickwanstiger Zigarrenraucher mit Zylinder.  Diese Zeiten sind längst vorbei. Niemand wird ernsthaft behaupten, daß unsere Beamten und öffentlichen Angestellten darben. Im Gegenteil: Die Jobs sind so begehrt, daß auf jede Stelle viele Bewerber kommen. Und wer da einmal drin ist, der hat für sein Leben ausgesorgt: Keine Sorge um den Arbeitsplatz, üppige Altersversorgung usw. usw. Was wir heute erleben, das sind Luxusstreiks.

Gerade in diesen Tagen ist es wieder soweit: Alle Räder stehen still, wenn mein starker Arm es will. Müll wird nicht abgeholt; Ämter geschlossen, Flughäfen einfach dicht gemacht.

Heute wird nicht gegen den raffgierigen Kapitalisten gestreikt. Stattdessen wird der unbedarfte,  einfache Bürger zur Geisel genommen. Um die  erpresserische Forderung einer Gruppe durchzusetzen. Zu zahlen von der Gemeinschaft aller Steuerzahler.

Es sind Wohlstandsstreiks, so überflüssig wie ein Kropf. Stets das gleiche Ritual. Die Leidtragenden: Der Steuerzahler; wir alle, denen alljährlich immer weniger Netto vom  Brutto bleibt.  Warum schafft man eigentlich diese so langweilig wie ärgerliche  Prozedur nicht einfach ab? Meistens weiß man ja doch schon vorher, was später rauskommt.

Die einfache Antwort: Die Bonzen brauchen den Arbeitskampf. Denn nur damit können sie ihren  Laden zusammen halten. Ohne die erzwungene Solidarisierung der Mitglieder durch einen Streik könnte die Gewerkschaft keinen mehr mobilisieren.

Warum unternimmt die Politik nichts? Ganz einfach: Über die Hälfte unserer Parlamentarier sind selbst Mitglieder einer Gewerkschaft. Wie war nochmal der Spruch mit den Krähen und dem Auge? Alles klar? Und zu guter Letzt: Die öffentlichen Mandatsträger, die den Gewerkschaften als „Verhandlungsführer“ gegenüber sitzen, profitieren ja selbst von den  Lohnsteigerungen und sonstigen Wohltaten. Wie lautet ein alter Spruch: Streiken die Müllmänner, dann bekommt der Bundeskanzler eine Gehaltserhöhung.

Wann wehren wir uns endlich?

 Euer Bernd

 


15 Kommentare on “Gewerkschaften: Staatlich legitimierte kriminelle Vereinigungen”

  1. Norbert Schmidtke sagt:

    Hallo Bernd,
    hier mein Kommentar zu deinem jüngsten Blog

    Gegen den Strom?
    Diesmal wohl eher nicht. Meiner Meinung nach werden hier nur Vorurteile und weit
    verbreitete Klischees gegen die bösen Gewerkschaften und den faulen und überversorgten
    Beamten (stellvertr. für alle Arbeitnehmer im öffentl. Dienst ) niedergeschrieben.
    Klingt mir zu sehr nach bayr. Stammtischparolen.
    Auch oder trotz 38 Jahren im öffentl. Dienst bin ich noch immer kein passionierter Gewerk-
    schafter. Ich kann deine Verärgerung und die der betroffenen Bürger gut nach-
    vollziehen. Aber wer, wenn nicht die Gewerkschaften, sollen die m.E. nach berechtigten
    Forderungen durchsetzen. Es geht bei der jetzigen Tarifauseinandersetzung nicht nur
    um eine monetäre Forderung, sondern auch um verbindliche Übernahmeregelungen
    für Auszubildende, Entfristung von Arbeitsverträgen, Nachtzuschläge in Krankenhäusern ect.
    Im Übrigen sollten wir mit den Tarifauseinandersetzungen in Deutschland zufrieden sein,
    lt. Wikipedia wird in Frankreich jährlich an 103 Arbeitstagen pro 1000 Beschäftigte ge-
    streikt, in Spanien gar an 173 und in Deutschland lediglich an 5 Tagen.
    Einen Streik den niemand wahrnimmt ist von vornherein überflüssig.
    Die berechtigte Wut sollte sich eher gegen den Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite
    richten, welcher auch nach der 2. Tarifrunde kein Angebot macht.
    Der Begriff Luxusstreik passt heutzutage überhaupt nicht mehr. Der öffentliche Dienst
    ist schon seit längerer Zeit in weiten Bereichen für Schulabgänger und Arbeit suchende
    Akademiker völlig unattraktiv. Ausbildungsplätze und Ingenieursstellen in den techn.
    Bereichen bleiben unbesetzt, da das Angebot in der Privatwirtschaft deutlich besser ist.
    Auch in den Bereichen wie Alten- u. Krankenpflege, Sozialagenturen, Bürgerämter etc.
    lässt sich kaum noch Personal finden.
    Die Aufzählung von schwarzen Schafen in Führungsfunktionen und das Anprangern von
    Misswirtschaft ist bei Weitem kein Alleinstellungsmerkmal der Gewerkschaften.
    Dieses findet sich leider in allen Gesellschaftsschichten, priv. Wirtschaftsbetrieben,
    kirchl. Institutionen, Politik, Sport usw., usw.
    Nach einem WAZ Artikel von heute wird aber mit einem Ergebnis am 2. April gerechnet.

    Liebe Grüße
    Norbert

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    • Gegen den Strom?
      Ja sicher! Denn in dieser Republik traut sich ja kaum jemand, gegen diese Zumutungen der Gewerkschaftsbosse vorzugehen. Unser Ex-Pfarrer und heutige präsidiale Sonntagsredner Hans-Joachim gauckelt uns mit salbungsvollen Worten zu jedem x-beliebigen Thema was vor. Daß seine Landsleute massiv unter den Schikanen einer Lobby-Gruppe leiden, das interessiert ihn offenbar überhaupt nicht. Und unsere Kanzler-Mutti schwadroniert über die Krim, NSA, Tibet, Homo-Ehe und sonstiges Zeugs, verliert aber kein Wort darüber, daß mitten in unserem Land eine wehrlose Bevölkerung brutal erpresst wird. Da sieht man bei ihr nur zusammengepresste Lippen. Bloß nix falsches sagen, damit die Funktionärskaste nicht verärgert wird.

      Der Länder-Vergleich mit irgendwelchen internationalen Streiktagen führt in die Irre. Denn es streiken ja nicht die Musiklehrer, Bibliothekare oder Bauplanungsämter. Ver.di legt es ja gerade darauf an, mit möglichst wenig Aufwand größtmöglichen Schaden anzurichten. Eine typische Taktik, wie sie auch von Terroristen angewendet wird. Lahmlegung des öffentlichen Lebens und Einschüchterung der Bevölkerung. Dabei handelt es sich ja gar nicht mal um Streiks, wie sie unser Arbeitsrecht vorsieht. Normal wäre: Verhandlung, Schlichtung, Urabstimmung, Streik, Aussperrung. So steht es im Gesetz. Stattdessen bestimmt nun eine kleine Funktionärskaste nach Belieben, wo das Volk gepiesackt wird. Ohne Befragung, ohne Abstimmung. Einfach so, nach Gutdünken. Vornehm etikettiert als „Warnstreiks“. Und wir lassen uns das lammfromm gefallen. Neben dem Ärger haben wir den volkswirtschaftlichen Schaden durch Zwangsurlaub vom berufstätigen Eltern, geplatzte Termine, Arbeitsausfall durch Verspätungen und so weiter. Das wird in keiner Statistik erfasst.

      Richtig ist, daß in anderen Bereichen des Wirtschaftslebens es sich die Beschäftigten gründlich überlegen, ob sie einem Streikaufruf folgen. Denn Chemiearbeiter, Stahlwerker, Autobauer oder Karstadt-Verkäuferinnen laufen stets Gefahr, sich die eigenen Arbeitsplätze wegzustreiken. Nicht so der öffentliche Dienst. Kommunen und Länder können nicht aussperren, sie sind einfach wehrlos. Die Arbeitsplätze der Streikenden sind absolut sicher, da wird nix riskiert. Das macht ist der Unterschied. Luxus-Streiks: Genau das richtige Wort.

      Bsirske. Dieser überzeugte Kommunist sitzt frech grinsend im Aufsichtsrat der Lufthansa und kassiert dort nur mit seinem Sitzfleisch zig-tausende an Euros. Während dessen rückt für diese gebeutelte Airline mit jedem Streiktag die Insolvenz immer näher. In einem anderen Land würde ein Aufsichtsrat, der so massiv das eigene Unternehmen schädigt, in den Knast wandern. Nicht so bei uns. Da wird so ein Bursche… na was wohl? Wiedergewählt!

      Faule Beamte? Darüber habe ich allerdings kein Wort verloren. Den Schuh mag sich derjenige anziehen, der ihm passt. Ich persönlich habe Hochachtung vor Lehrern, Polizisten und Soldaten die nach besten Wissen und Gewissen gegen alle Widrigkeiten von Politik und Gesellschaft ihre Pflicht erfüllen und dabei oftmals ihre Gesundheit ruinieren. Das gilt ebenso für die bedauernswerten Angestellten, die in Job-Centern, Sozialbehörden und ähnlichen Institutionen sich die täglichen Beschimpfungen, Drohungen und gelegentlich sogar körperliche Angriffe eines bestimmten Teiles der Bevölkerung hierzulande gefallen lassen müssen. Diese Reihe lässt sich beliebig fortsetzen.

      Es läuft einiges schief in diesem Land.

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      • Norbert Schmidtke sagt:

        Hallo Bernd,
        in einem Punkt gebe ich dir Recht, es läuft etwas schief in unserem Land.
        Aber es stellt sich die Frage „wer erpresst hier wen“?
        Wenn Arbeitnehmer sich aus Angst vor Repressalien nicht trauen ihre berechtigten
        Tarifforderungen öffentlich zu machen, dann läuft etwas schief.
        Hier scheint der Organisationsgrad der Gewerkschaften noch viel zu klein zu sein.
        Tarifauseinandersetzungen mit all ihren Facetten gehören zu einer funktionierenden
        Demokratie und führen nicht zum Untergang des Abendlandes.
        Deine Behauptung, dass Ver.di keine Musiklehrer, Bibliothekare und Mitarbeiter
        der Bauämter (soweit sie nicht verbeamtet sind) streiken lässt, ist falsch. Ver.di hat am 27.3. alle Gewerkschaftsmitglieder der öffentl. Verwaltung zum Streik aufgerufen.
        Dass Ver.di es darauf anlegt größtmöglichen Schaden anzurichten kann ich nicht
        bestätigen. Ca. 12000 Mitglieder haben sich zu einer äußerst friedlichen Veranstaltung
        in Duisburg auf dem Rathausvorplatz versammelt. Es kam nicht einmal zu größeren
        Verkehrsbehinderungen. Zumindest in der Mülheimer Verwaltung waren alle Ämter
        mit einem Notdienst besetzt und somit für den Bürger erreichbar.
        Laut Medienberichten hatte der größere Teil der Bevölkerung durchaus Verständnis
        für den Warnstreik und die Tarifforderung.
        Dass die Arbeitgeberseite nicht mit Aussperrung reagieren kann , ist meines Wissens
        auch nicht richtig, es ist lediglich aus Rücksicht auf den Bürger nicht üblich.
        Man muss einen Gewerkschaftsboss wie Frank Bsirske nicht unbedingt mögen, aber
        sobald sich in Deutschland jemand für Arbeitnehmerinteressen und soziale Gerechtigkeit einsetzt, wird er in die linke Ecke geschoben und als Kommunist beschimpft.
        Dass ein Gewerkschaftsvorsitzender im Aufsichtsrat der Lufthansa sitzt, ist auch m. E.
        sehr fragwürdig. Das spiegelt aber auch nur die weit verbreitete Mentalität „jeder nimmt
        was er kriegen kann“ wieder.
        Ob der Streik der Lufthansa Piloten berechtigt ist, will ich an dieser Stelle nicht bewerten.
        Aber, dass die Lufthansa durch den Streik in die Insolvenz getrieben wird, glaube ich eher nicht. Gewinn 2013 ca.700 Millionen, 2012 ca. 900 Millionen, Tendenz stark steigend
        laut Aussage von Lufthansa-Chefs Christoph Franz.

        LG
        Norbert

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  2. Anonymous sagt:

    Scheinbar gegen den Strom – und eindeutig mit der Rückendeckung der Verfassung

    Werter Herr Ulrich,

    Ihre Ausführungen haben mich gefreut.

    Sie scheinen in der Tat gegen den Strom der „öffentlichen Meinung“ zu Streik und Gewerkschaften zu schwimmen.

    Einer Umfrage zufolge soll der Streik in Deutschland hohes Ansehen genießen. Doch spiegelt das die wirkliche Einstellung der Mehrheit der Deutschen ganz sicher nicht wieder.

    Verläßlichere Erkenntnisse über die Einstellung der Mehrheit zu Streik und Gewerkschaften enthält die Mitgliederstatistik der Gewerkschaften: nur ein Siebtel oder 14 % der Arbeitnehmer ist gewerkschaftlich organisiert, die übrigen 6/7 oder 86 % der Arbeitnehmer sind gegen Streik und Gewerkschaften: sie lehnen die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und die Teilnahme an „Arbeitskämpfen“ ab.

    Zu dieser ablehnenden Einstellung zu Streik und Gewerkschaften bekennen sich diese Streik- und Gewerkschaftsgegner in der Regel nicht mit großen Worten sondern eben nur dadurch, daß sie den Gewerkschaften fernbleiben und während der Arbeitskämpfe ostentativ ihrer Arbeit nachgehen und daran mitwirken, den bestreikten Betrieb gegen den Willen der Streikenden so gut es geht aufrechtzuhalten.

    Ihre Feststellung, Gewerkschaften seien kriminelle Vereinigungen, ist zu 100 % durch das Gesetz gedeckt. Sie haben darin recht, daß das Streiken den Straftatbestand der Erpressung in einem besonders schweren Fall (§ 253 Abs. 4 StGB) erfüllt. Soweit Streikende unter dem Gesichtspunkt der Erpressung angeklagt worden sind, sind sie als Erpresser abgeurteilt worden, vgl. RGSt 21, 114.

    Die Mitgliedschaft in einer solchen kriminellen Vereinigungen ist zudem strafbedroht durch § 129 StGB.

    Im derzeitigen Bundeskabinett sind Mitglieder einer solchen Vereinigung: der Vizekanzler und Wirtschaftsminister (ver.di), der Justizminister (ver.di) und die Arbeitsministerin (IG Metall).

    Es wirkt wie eine Parodie auf den Rechtsstaat, die Dienstaufsicht über die Justiz, nämlich die Richter der Bundesgerichte einschließlich des BVerfG, einem Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu übertragen, die daran interessiert ist, daß aus der Kriminalität solcher kriminellen Vereinigungen die vom Gesetz vorgesehenen rechtlichen Konsequenzen nicht gezogen werden.

    Ihren Appell, „wann wehren wir uns endlich?“ kann ich nur unterstützen.

    MfG
    Wolfgang Höfft

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    • Werter Herr Höfft,

      haben Sie herzlichen Dank für Ihren aufschlussreichen Kommentar. Die von Ihnen genannten Prozentzahlen gewerkschaftlicher Organisation bei der arbeitenden Bevölkerung war mir bis jetzt unbekannt. Bleibt noch nachzutragen: Fast 30% der Mitglieder des Bundestages gehören einer Gewerkschaft an.

      MfG

      Bernd Ulrich

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      • Wolfgang Höfft sagt:

        Werter Herr Ulrich,

        ich danke für Ihre Antwort.

        Die 30% der Mitglieder des Bundestages, die einer Gewerkschaft angehören, sollte man fragmentiieren und Fragment für Fragment separat bewerten.

        Ihr politischer Einfluss ist differenziert zu betrachten, je nachdem ob die Gewerkschaft ein Streikrecht für ihre Mitglieder beansprucht oder ablehnt.

        Der Deutsche Beamtenbund lehnt ein Streikrecht für seine beamteten Mitglieder expressis verbis und kategorisch ab.

        Der streikfreundliche DGB beansprucht für seine 8 Mitgliedsgewerkschaften ein Streikrecht.

        Allerdings gehören die meisten Gewerkschaften nicht dem DGB an. Unter ihnen sind etliche, die sich zwar zum Streikrecht bekennen, aber noch nie gestreikt haben. Neben solchen, deren Satzung ein Streikrecht gar nicht vorsieht und auch nicht erwähnnt, wie etwa der katholische Hausgehilfinnenverband, dem seinerzeit die NGG den Gewerkschaftssttus hatte aberkennen lassen wollte und dem das BVerfG den Gewerkschaftsstatus und die Tariffähigkeit zugestanden hat, vgl. BVerfGE 18, 18.,

        Und als im Kampf um die Notstandsgesetze 1968 im Hinblick auf den Notstandsfall das Grundgesetz in Art.9 geändert wurde, wurde seitens der SPD darum gerungen, den Begriff „Streikrecht“ in dies Grundrecht einzubauen. Obwohl der Anteil der BT-Abgeordneten mit Gewerkschaftsmitgliedschaft damals höher war als heute, kam die für die Einführung eines Streikrechts geforderte verfassungändernnde Mehrheit im BT nicht zustande.

        Die Gewerkschaften beherrschen mit einem 30%igen BT-Anteil noch nicht den Gesetzgeber.. Und diejenigen BT-Abgeordneten, die einer Gewerkschaft nicht angehören, sind sich offenbar der Gründe für die Ablehnung einer Gewerkschaftsmitgliedschaft sehr sicher..

        MfG
        Wolfgang Höfft

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  3. Ergänzung zu meinem heutigen Beitrag: in den Klammerzusätzen zu den Begriffen „Wirtschaftsminister“ und „Justizminister“ ist der Klammerinhalt unterdrückt worden: es ist jeweils verdi.

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  4. Kh Samfass sagt:

    Gott sei Dank gibt es noch Menschen mit Verstand die die Verdi sehen wie sie wirklich ist!
    Ja es ist eine Vereinigung die unserem Land und jedem Bürger Schaden zufügt.Es werden
    Soziale Firmen Erpresst und mit ungerechtfertigten Steiks geschädigt (siehe Neckermann,Schlecker,Opel usw.) aber der Staat schaut zu. Wie viele Firmen müssen noch sinnlos
    Geschädigt werde bevor etwas gegen diesen Gewerkschafts Wahnsinn gemacht wird
    2015 Bahn ,Post, Lufthansa,Kita,Einzelhandel usw Deutschland Streikland vor 50 Jahren Ok
    Aber heute hat sich diese Art des Arbeitskampfes überlebt .Ein Volk lässt sich und sein Bruttosozialprodukt von Verdi vergewaltigen.

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  5. Wolfgang Höfft sagt:

    Werter Herr Ulrich,

    ich möchte dem, was ich schon angemerkt hatte, noch hinzufügen:

    Blogger wie Sie, der Sie in keines der Pressemedien eingebunden sind, sind für die öffentliche Erörterung dieses Themas so wichtig, weil das Thema „Gewerkschaften: Staatlich legitimierte kriminelle Vereinigungen“ in der Presse tabu ist.

    Die meisten Redakteure der meisten Zeitungen sind gewerkschaftlich organisiert, entweder in dem DJV (Deutscher Journalistenverband) oder in der DJU (Deutsche Journalistenunion – Abteilung von ver.di).

    Als Mitglieder einer Vereinigung, auf die Ihre Bewertung „staatlich legitimierte kriminelle Vereinigung“ zutrifft, werden gewerkschaftlich organisierte Journalisten natürlich nie die „koalitionsmäßige Betätigung“, den als Erpressung mit einer Kriminalsaftstrafe bedrohten Streik, zu dem sie sich als gewerkschaftlichem Kampfmittel bekennen, in ihrer journalistischen Arbeit bei ihrem im Strafgesetzbuch dafür benutzten Namen nennen: Erpressung in besonders schwerem Fall, § 253 Abs. 4 StGB.

    Denn jeder, der trotz Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (ver.di/DJU bzw. DJV) in einem bürgerlichen Beruf sein Standing hat und sein Brot verdient, wird es vermeiden, die Kriminalität der kriminellen Vereinigung, der er angehört, sowie die Kriminalität vergleichbarer krimineller Vereinigungen zu thematisieren.

    Da aus der Presse eine wahrheitsgemäße Unterrichtung über diese Kriminalität nicht zu erwarten ist und die Strafverfolgungsbehörden den Streik nicht als Erpressung verfolgen, können nur unabhängige private Blogs wie der Ihre diese Kriminalität öffentlich machen und öffentlich kritisieren.

    Ich freue mich, dass Sie diesen Blog immer noch pflegen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Höfft

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    • Werter Herr Höfft,

      haben Sie herzlichen Dank für Ihre freundlichen Worte. Ja, ich werde diesen Blog weiterpflegen und ergänzen. Zu ver.di: Ich habe der hiesigen Kreisvorsitzenden seit Monaten ein Gespräch angeboten. Obwohl auch die WAZ am Zustandekommen einer solchen Diskussion interessiert ist, gibt es bis heute keine Reaktion von der Dame. Ich werde dazu noch etwas schreiben.

      Mit freundlichen Grüße, Ihr

      Bernd Ulrich

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      • Wolfgang Höfft sagt:

        Werter Herr Ulrich,

        Sie haben unter dem 15. Februar 2018 um 1:39 pm in Aussicht gestellt, in Aussicht gestellt, zu schreiben, wenn es von ver.di bzw. der WAZ eine Reaktion auf Ihre Initiative gibt.

        Da die beiden sich offenbar beharrlich in Schweigen hüllen, das Thema aber durch Ihr Beiträge allenfalls angerissen, aber bei weitem nicht erschöpft ist, möchte ich das Thema durch konkretisierende Zuspitzungen ergänzen und beleben.

        Zunächst aus aktuellem Anlass: am 06.11.2019 titele RP Online: „Gericht erlaubt Flugbegleiter-Streik bei Lufthansa“
        https://rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/lufthansa-gericht-erlaubt-flugbegleiter-streik-donnerstag-und-freitag_aid-46986317
        mit einem Bericht über eine Eilentscheidung des ArbG Frankfurt vom selben Tag, die noch am selben Tage vom Landesarbeitsgericht Frankfurt bestätigt wurde. (Andere Medien titelten ähnlich wie die Rheinische Post)

        Enthält diese „Streikerlaubnis“ einen wirksamen Einwand gegen Ihre Feststellung, dass Streik als Erpressung strafbar ist? Konnte ein Gericht Straftaten erlauben? Klares Nein auf beide Fragen. Die Gerichtsbeschlüsse halten sachlicher Nachprüfung nicht stand.
        Das ArbG ffm hat „vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich in Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Streikrechtes“ den angekündigten Streik erlaubt. Art. 9 Abs. 3 GG allerdings erwähnt kein Streikrecht und spricht auch nicht davon, den als Erpressung strafbaren Streik (vgl. RGSt. 21,114 – Bestrafungen der Streikteilnahme gab es noch bis in die 1950er Jahre) vom Makel der Rechtswidrigkeit zu befreien. nicht davon geschützten Streikrecht
        Art. 9 Abs. 3 GG nennt zur Begründung des vereinszweckorientierten Vereinigungsrechts, dass der Verein/die Vereinigung zugleich die Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen und die Wahrung und Förderung der Wirtschaftsbedingungen bezweckt.

        Die Vereinigungsfreiheit eines Vereins, der eine der beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, indem er entweder die Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen oder die Wahrung und Förderung der Wirtschaftsbedingungen nicht bezweckt, schützt Art. 9 III GG nicht.
        In Arbeitskämpfen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen angestrebte Lohnänderungen gehen unausweichlich zu Lasten der Wirtschaftsbedingungen.

        Da ihr Vereinszweck nicht auch die Wahrung und Förderung der Wirtschaftsbedingungen ist, gilt für Gewerkschaften nicht die Koalitionsfreiheit von Artikel 9 III GG.
        Koalitionsfreiheit, wie sie als vereinszweckorientiertes Vereinigungsrecht zur gewerkschaftlichen Lohnvertragserpressung – „Tarifautonomie“ – zur Förderung ausschließlich der Arbeitsbedingungen unter Ausschluss einer Förderung der Wirtschaftsbedingungen von Protagonisten des Arbeitskampfes angedacht wird, räumt Artikel 9 Abs. 3 GG nicht ein.

        Im übrigen ist es Gewerkschaften von Gesetzes wegen verwehrt, Träger von Rechten zu sein. Denn Vereinigungen, die als Gewerkschaften Streiks organisieren, sind als strafrechtswidrige Vereinigungen durch Art. 9 Abs. 2 GG (der seit seinem Bestehen noch von keinem deutschen Gericht beachtet worden ist) ipso iure verboten und vereinsrechtlich aufzulösen. [§ 3 VereinsG ist, soweit er das nicht gelten lässt und ein behördliches Verbot fordert, nichtig, vgl. Art. 79 GG] Als verbotene Vereine sind sie mangels Rechts- und Geschäftsfähigkeit außerstande, sich rechtsgeschäftlich an einem Tarifvertrag wirksam zu beteiligen.

        Es ist rechtlich absurd, einen nicht rechtsfähigen, vereinsrechtlich von der Ordnungsbehörde aufzulösenden Verein mit einem Grundrecht zur Begehung von Straftaten ausstatten zu wollen.

        Abschließen eine Anmerkung zu Ihrer Überschrift „Staatlich legitimierte kriminelle Vereinigungen“.

        Die Gewerkschaften, die Sie zu Recht als „kriminelle Vereinigungen“ apostrophieren, sind staatlich nebst den von ihnen organisierten Streiks gefördert, aber weder die Gewerkschaften noch die Streiks sind legitimiert.

        Beide werden dadurch gefördert, dass der Staat seine Staatsanwälte dazu anhält, wenn gestreikt wird, nicht wegen des von Amts wegen zu verfolgenden Offizialdelikts Erpressung von Amts wegen gegen Streikteilnehmer zu ermitteln. Dadurch wird seit den 1950er Jahren strafrechtliche Rechtsprrechng über die Bewertung des Streiks als Erpressung verhindert und Raum gegeben für arbeitsrechtliche Rechtsprechung, die den Streik „arbeitsrechtlich“ „richterrechtlich“ erlaubt. Dies wird dadurch erreicht, dass das Bundesarbeitsgerich zu dem üblicherrrweise von einem Gewerkschsaftler geführten Bundesarbeitsminister (BMAS) ressortiert. sodass die Auswahl der Richter für dies Gericht in Gewerkschaftshand liegt.

        Damit macht der Staat die Staatsanwälte, die aus diesem Grunde von der ihnen obliegenden Aufnahme von Ermittlungen wegen Erpressung im Falle gewerkschaftlicher Streiks absehen, zu Verbrechern nach § 339 StGB. Diese auf Weisung begangene Rechtsbeugung seiner Staatsanwälte verfolgt der Staat dann allerdings nicht. Eine Rechtfertigung gibt es für beides nicht.

        Könnten und würden die Staatsanwälte im Falle gewerkschaftlicher Streiks das Offizialdelikt Erpressung standardmäßig bearbeiten, nämlich errmitteln und anklagen, gäbe es keine Streiks, und kein Arbeitsgericht käme in die Verlegenheit, den als Erpressung strafbaren Streik erlauben zu wollen. Und die streikorganisierenden würden ihre Mitglieder und damit ihre Geschäftsgrundlage verlieren.

        Mit freundlichen Grüße, Ihr
        Wolfgang Höfft

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  6. Wolfgang Höfft sagt:

    Berichtigung:

    Im letzten Satz des vorstehenden Beitrags fehlt das Wort „Gewerkschaften“. Der vollständige Satz lautet:

    Und die streikorganisierenden Gewerkschaften würden ihre Mitglieder und damit ihre Geschäftsgrundlage verlieren..

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    • Sehr geehrter Herr Höfft,
      haben Sie ganz herzlichen Dank für den sehr ausführlichen Kommentar. Zu Ihrer Frage: Tatsächlich hatte mir die WAZ-Redaktion im April 2018 mittgeteilt:
      „Sehr geehrter Herr Ulrich, wir haben nun Frau Iffländer erreicht. Aus einem Gespräch wird allerdings nicht, da Verdi nicht mit der AfD gemeinsam in irgendeiner Form auftreten möchte (sagt Frau Iffländer). Das tut mir sehr leid, ich wäre auf dieses Gespräch sehr gespannt gewesen.“
      Die ganze Geschichte findet sich auf meiner Blog-Seite: https://alternative-ansichten.com/2018/04/12/kein-kampf-gegen-rechts/

      Auch für mich erhielt Ihre hervorragende Analyse viel Überraschendes. Selbst Wikipedia kommentiert: „Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist das deutsche Arbeitskampfrecht im Wesentlichen Richterrecht, das heißt, es wird aus Gerichtsurteilen über die Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen herausgelesen. Diese stützen sich auf den Grundsatz der Zulässigkeit des Arbeitskampfes, der auf der durch die Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) garantierten Betätigungsgarantie der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände beruht. Ein ausdrückliches Recht zum Arbeitskampf ist jedoch auch dort nicht erwähnt. Stattdessen wollten die Urheber der Verfassung lediglich Gewerkschaftsverbote verhindern und Arbeitnehmern und Arbeitgebern das Recht gewährleisten, sich auf dem Arbeitsmarkt zu Kartellen zur Durchsetzung ihrer Interessen zusammenzuschließen.“ Ende des Textes von Wikipedia.

      Der Nichtjurist muß das erst einmal sacken lassen. In einem so essentielle Lebensbereiche berührende Phänomen wie den Streiks, die oft gegen das Wohl der Bevölkerung gerichtet sind, verharrt der Gesetzgeber in absichtsvoller Untätigkeit und überlässt das ganze den Arbeitsrichtern, die dann nach Gutdünken entscheiden!

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  7. Wolfgang Höfft sagt:

    Sehr geehrter Herr Ulrich,

    bei Ihnen lese ich: „ … verharrt der Gesetzgeber in absichtsvoller Untätigkeit und überlässt das ganze den Arbeitsrichtern, die dann nach Gutdünken entscheiden!“

    Gerade gegenüber den Gewerkschaften, die Sie selbst und zu Recht als „staatlich legitimierte kriminelle Vereinigungen“ apostrophieren, war der Gesetzgeber eher fleißig als untätig.

    Streiken ist Erpressen (253 StGB, vgl. RGSt 21, 114), noch 1954 bestraft worden und bis auf weiteres strafbar.

    Weil Erpressung Offizialdelikt ist, ist heute und bis auf weiteres Streikteilnahme von Amts wegen zu verfolgen. (… wird von der Justiz, den Staatsanwaltschaften, nicht beachtet)

    Vereinigungen, die als Gewerkschaften Streiks organisieren, sind als strafrechtswidrige Vereinigungen durch Art. 9 Abs. 2 GG ipso iure verboten und vereinsrechtlich aufzulösen. [§ 3 VereinsG ist, soweit er das nicht gelten lässt und ein behördliches Verbot fordert, nichtig, vgl. Art. 79 GG] (… wird von Exekutive und Judikative, insbesondere den Arbeitsrichtern, nicht beachtet)

    Als verbotene Vereine sind sie mangels Rechts- und Geschäftsfähigkeit außerstande, sich rechtsgeschäftlich an einem Vertrag zu beteiligen. Weil zu einem Tarifvertrag jeweils nur einer seiner Vertragspartner eine wirksame Vertragserklärung hat abgeben können und die zweite Vertragsunterschrift nichtig ist, kommt es, was deutsche Gerichte nicht beachten, durch einen „Tarifabschluss“ nie zu einem Tarifvertrag. (… wird von Exekutive und Judikative, insbesondere den Arbeitsrichtern, nicht beachtet)

    Dem Gesetzgeber kann man gerade bei diesem Thema „absichtsvolle Untätigkeit“ nicht vorwerfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Höfft

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