2017/2018: Rückblick und Ausblick

Liebe Freunde,

  Das Unwichtige zuerst: Für deutsche Polit-Journalisten, egal ob von Spiegel, ZEIT oder Süddeutsche,  war 2017 einfach furchtbar: Trump ist immer noch Präsident, die Engländer wollen keinen Exit vom Brexit, der Börsencrash in New York und London ist ausgeblieben, der Anstieg der Weltmeere läßt immer noch auf sich warten,  im Winter fällt Schnee  und die AfD ist in die Länderparlamente und in den Bundestag  eingezogen. Der Lieblingsjournalist deutscher Mainstream-Medien, Denis Yücel (etwas Besseres als Deutschland findet sich allemal),  verweilt immer noch in der Türkei.  Alle Belehrungen,  Beschwörungen und Prophezeiungen blieben fruchtlos. Nur zu verständlich, daß unsere Meinungsmacher total frustriert sind.

Nun zum wirklich Wichtigen: Beim abgelaufenen Jahr drehte sich nahezu alles um Sex. 2017 wird in die Geschichte eingehen: Denn das deutsche Bundesverfassungsgericht hat nicht nur Recht gesprochen, sondern gleich die biblische Schöpfungsgeschichte von Adam und Eva  neu geschrieben: Denn neben Mann und Frau gibt es nun per richterlicher Definition ein drittes Geschlecht. Klar, so denkt sich mancher, haben wir doch längst! Was im deutschen Sprachgebrauch weder weiblich noch männlich ist, ist es eben sächlich. Er, sie, es so lernten wir es in der Schule. Falsch! Wer sich künftig nicht  entscheiden kann oder will ob er sich als Mann oder Frau fühlt, der kann von einer neuen Definition seiner geschlechtlichen Identität Gebrauch machen. Zur Auswahl stehen derzeit die Adjektive „inter/divers/anders“.  Welcher Sprachgebrauch durchgesetzt wird, das läßt der Richterspruch derzeit noch offen. Die klagende Person hatte beim Standesamt die Bezeichnung „inter/divers“ für sich reklamiert. Die originelle Begründung der Bundesrichter: Der Zwang, sich entweder als männlich oder weiblich klassifizieren zu lassen, verstößt gegen die Menschenwürde. Und die ist bekanntlich durch das Grundgesetz geschützt. Hier nachzulesen:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-095.html

und hier das komplette Urteil im Wortlaut:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html

Aus der richterlichen Urteilsbegründung: „In den …. Wissenschaften besteht zudem weitgehend Einigkeit darüber, dass sich das Geschlecht nicht allein nach genetisch-anatomisch-chromosomalen Merkmalen bestimmen oder gar herstellen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird“.

Aus dem Konzept des Berliner Senates, Stand Juli 2017

Wenden wir unseren Blick von Karlsruhe nach Berlin. Bekanntlich ist Berlin „zwar arm, aber sexy“.  Wobei sich die Armut nicht nur auf den finanziellen Zustand der Metropole bezieht. Seien wir den Berliner Senator*Innen  dankbar, daß  ein allgemeiner Missstand in unser Blickfeld gerückt wurde: Frauen haben bislang auf öffentlichen Toiletten keine Möglichkeit zum Stehpinkeln. Wörtlich aus dem Toilettenkonzept des Berliner Senates: „Aus Sicht der Gleichstellung sind Pissoirs (nur für Männer) nicht akzeptabel…In Zukunft sollten Urinale, die von allen Geschlechtern benutzt werden können (vgl. Arbeitspaket 5, S.9), angeboten werden.“  In Berliner Toilettenanlagen wird es somit künftig Stehpinkelkeramik für alle Geschlechter, also auch für Frauen und „Diverse“ geben.  Nachzulesen hier auf Seite 31:

https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/toilettenkonzept/download/toilettenkonzept.pdf

Apropos Gender: Die Bibel der deutschen Sprache, der Duden, hatte noch vor Jahresende eine spezielle Auflage herausgebracht: Richtig gendern.  Ein Rezensent bei Amazon schrieb dazu diese Empfehlung:

Extrem wichtiges Werk, so weiß ich jetzt, dass ich bei besetzter Herrentoilette eine Damentoilette benutzen kann, weil ich mich als „Genderfluid“ direkt vor Betreten der Damentoilette entscheide, mein Geschlecht in „Weiblich“ zu wechseln

 Gender-Sternchen und Binnen-I haben es auch in das Standardwerk der deutschen Sprache geschafft.

Die wichtigste politische Entscheidung in Deutschland fiel in einer der letzten Bundestagssitzungen vor der Wahl: Ehe für Alle! Auch die Homo-Ehen stehen künftig unter dem Schutz des Grundgesetzes! Der Freudentaumel bei den Abgeordneten von Rot-Rot-Grün war unbeschreiblich. Die Begründung ist originell: Im Artikel 6 des GG steht nirgends, daß eine Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden darf!.

Wenn Sex das alles beherrschende Thema ist, dann darf die Leyen-Truppe nicht abseits stehen. Y, die Zeitschrift der Bundeswehr, widmet dem Thema eine komplette Ausgabe mit über hundert Seiten:

Die zentrale Botschaft an unsere Soldaten:

Du bist okay. Dein Körper ist okay. Liebe ist okay. Sex ist okay. Kein Sex ist auch okay. Schwul ist okay. Lesbisch ist okay. Bi ist okay. Mann ist okay. Frau ist okay. Trans ist okay. Heiraten ist okay. Kinder kriegen sowieso. Keine zu haben aber auch. Single ist okay. Soldat ist okay. Zivilist ist okay. Jung ist okay. Alt ist okay. Respekt ist okay. Sei du selbst! Lebe!

 https://bc-v2.pressmatrix.com/de/profiles/d503d8132bf0/editions/9e04d321cdac334b82f3/pages

Was erwartet uns 2018?

Das neue Jahr wird spannend. Sex bleibt das beherrschende Thema. Gerade erst hat der Europäische Gerichtshof entschieden, daß ein Test auf behauptete Homosexualität im Asylanerkennungsverfahren nicht angewendet werden darf: https://www.tagesschau.de/ausland/fluechtlinge-test-homosexualitaet-101.html .

http://www.faz.net/aktuell/politik/eugh-verbietet-psychologische-gutachten-zu-homosexualitaet-15416532.html

Der Grund für vorgetäuschte Schwulität ist einfach: In islamischen Ländern werden Homosexuelle verfolgt und haben somit einen triftigen Grund in der EU als Asylanten anerkannt zu werden. Man kann sich gut vorstellen, was passiert, wenn künftig eine deutsche Fregatte im Mittelmeer auf ein Schlepperschlauchboot mit schutzsuchenden Schwarzafrikanern trifft: Da schallt den deutschen Marinesoldaten ein Männerchor entgegen: „Wir sind alle schwul und das ist gut so!“

Was noch?

Der Bundestag muß Gesetze beschließen, wie das Verdikt der Verfassungsrichter zur Implementierung des dritten Geschlechtes in die Praxis  umgesetzt wird: Formulare, Ausweise, EDV-Programme, alles muß angepasst werden. Ein Milliardengeschäft für die IT-Branche. Interessant  auch die Fragestellung: Darf eine Person mit dem Geschlechtsmerkmal „Divers“ sich auf den Job einer Gleichstellungsbeauftragten bewerben? Dieser Posten ist bislang nur Frauen vorbehalten. Wie spreche ich als Redner künftig mein Publikum an: Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Diverse?  Ein dickes Geschäft wittern Abmahnanwälte: Wehe, wenn künftig Stellenausschreibungen nicht auch das dritte Geschlecht berücksichtigen. Das klassische m/w  für männlich/weiblich muß beispielhaft so ergänzt werden:   Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Fleischereifachverkäufer (m/w/d). 

 Die Ehe für Alle wird kreativ weiterentwickelt werden: Wo steht denn das geschrieben, Du darfst nur eine lieben?  So lautet das Lied in einer über hundert Jahre alten Operette. Die Polygamie hat zweifellos kulturhistorisch ältere Wurzeln als die Homoehe. Im Islam, der ja nach Bekenntnis eines Bundespräsidenten und einer Vielzahl von Politikern längst zu Deutschland gehört, ist die Vielehe ohnehin allgemein üblich. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, wann die Polygamie auch bei uns legalisiert wird. Denn im zitierten Artikel 6 des GG steht nirgends, daß die Ehe nur zwischen zwei Personen geschlossen werden darf!

Wie sagte eine führende Politikerin der Grünen: Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich drauf!

 Freuen wir uns auf das, was das neue Jahr noch  bringt!

Euer Bernd