15 Milliarden für Eon und RWE?

Gut möglich, daß der deutsche Steuerzahler demnächst wieder zur Kasse gebeten wird. Und zwar dann, wenn das Bundesverfassungsgericht entscheidet, daß die Energiekonzerne durch die regierungsamtliche Stillegungsverfügung ihrer Kernkraftwerke enteignet wurden. Und für eine Enteignung gibt es nach bisherigem Rechtsempfinden und Rechtsprechung hierzulande Schadenersatz. Ein Schadenersatz, vor dem sich unsere Regierung aus verständlichen Gründen gerne drücken möchte.

Unsere große regionale Tageszeitung, die „Rheinische Post“, veranstalte vor kurzen einen sogenannten „Energiegipfel“. Diskutieren sollten neben dem Eon-Vorstand auch unsere grüne NRW-Umweltministerin sowie eine „Energieexpertin“ des DIW. Die Leser der Rheinischen Post, somit auch ich, hatten Gelegenheit, vorab Fragen an den Eon-Chef Johannes Teyssen zu stellen. Leider wurde mein Fragenkatalog nicht zugelassen. Auch mein Brief zu diesem Thema an die verantwortliche Moderatorin der Podiumsdiskussion und Leiterin der Wirtschaftsredaktion der Rheinischen Post, Frau Antje Höning, wurde nicht beantwortet.

Hier der Text:

Sehr geehrte Frau Höning,   

schade, meine Fragen an Johannes Teyssen anläßlich des „Energiegipfels“ der RP am 27.5. blieben unbeantwortet. Ehrlich gesagt: Ich hatte ohnehin nur eine geringe Hoffnung, daß  die Schadenersatzklage der Energiekonzerne gegen die Regierung bei dieser Gelegenheit  auf die Tagesordnung gesetzt würde. Die Atmosphäre des „Energiegipfels“ war ja beherrscht von der allgemeinen Glückseligkeit über die  Energiewende und den  Atomausstieg. Und der Gewissheit, damit alles richtig gemacht zu haben.  Dabei hätte es durchaus einen Anknüpfungspunkt in der Diskussion gegeben: Nämlich bei der Frage, ob die Rückstellungen in den Bilanzen von RWE und EON  für den Abriss und Entsorgung der Kernkraftwerke ausreichend gepolstert sind. Denn wenn die obersten Richter im Sinne der Energiekonzerne entscheiden, dann gibt es milliardenschweren Schadenersatz für den hastigen deutschen Atomausstieg nach dem japanischen Reaktorunglück. Zur Kasse gebeten wird dann der deutsche Steuerzahler. Ein Amtshaftungsgesetz, mit dem Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung persönlich zur Rechenschaft gezogen werden können, das gibt es in diesem Lande  leider (noch) nicht.    Hier noch einmal meine Fragen, die ich  bei nächster Gelegenheit erneut stellen werde. Als Aktionär bei  den nächsten Hauptversammlungen von RWE und Eon.

Sehr geehrter Herr Teyssen,  ich bitte Sie um Beantwortung der folgende Fragen: 

  • Die Medien berichteten im Herbst vergangenen Jahres von einer Schadenersatzklage in Höhe von 380 Mio. € der Eon AG gegen die Bundesregierung sowie die für die angeordnete Zwangsabschaltung der Kernkraftwerke nach dem Reaktorunglück in Japan. Meine Fragen:
  • Wie ist der Stand der juristischen Auseinandersetzung?
  • Wann rechnen Sie mit einem letztinstanzlichen Urteil?
  • Strebt Eon einen Vergleich oder ein Urteil an?
  • Die laufende Schadenersatzklage betrifft nur die ersten drei Monate der Stillegungsverfügung. Meine Fragen:
  • Wie hoch ist der entgangene Gewinn der Eon bis Ende 2014 durch die Stillegungsverfügung der AKWs?
  • Wann wird Eon auch diesen Betrag gerichtlich geltend machen?
  • Vier Jahre nach den Reaktorunglück von Fukushima gibt es noch keine Meldungen über Personenschäden durch ausgetretene Radioaktivität, weder Krankheiten noch Todesfälle. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt in einer veröffentlichten Studie die Risiken für künftige Gesundheitsschäden durch Fukushima als relativ gering ein. Meine Fragen:
  • Verbessert sich mit diesem Erkenntnisstand die Erfolgsaussicht der Schadenersatzklagen?
  • Gibt es bei Eon Überlegungen, die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke juristisch zu erzwingen?
  • Brennelementesteuer: Die Erhebung dieser Steuer wurde durch die damalige Bundesregierung zu dem Zweck aus der Taufe gehoben, um Gewinne aus der Verlängerung der Laufzeiten von AKWs zu begründen. Die Verlängerung der Laufzeiten wurde widerrufen, die Brennelementesteuer wurde beibehalten.  Diese Steuer gibt es zudem nur in Deutschland. Meine Fragen:
  • Wie ist der Stand der juristischen Auseinandersetzung um diese Steuer?
  • Wird diese Steuer derzeit gezahlt oder ist sie gestundet?
  • Wie hoch ist der bereits von Eon abgeführte Betrag der Brennelementesteuer?     

 Für die Beantwortung dieser Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Gipfel der Glückseligkeit: RP-Wirtschaftschefin Antje Höning (l.) diskutierte beim Energiegipfel der Rheinischen Post mit Eon-Chef Johannes Teyssen, Energieexpertin Claudia Kemfert und NRW-Umweltminister Johannes Remmel (r.) über die Energiewende. FOTO: Endermann, Andreas

Gipfel der Glückseligkeit: RP-Wirtschaftschefin Antje Höning (l.) diskutierte beim Energiegipfel der Rheinischen Post mit Eon-Chef Johannes Teyssen, Energieexpertin Claudia Kemfert und NRW-Umweltminister Johannes Remmel (r.) über die Energiewende. FOTO: Endermann, Andreas.  Abbildung aus der Rheinischen Post vom 28.5.2015

Schade, mein Leserbrief wurde von der Wirtschaftsredaktion der RP erst gar nicht gelesen. Denn vor ein paar Tagen erhielt ich dieses automatische E-Mail:

Ihre Nachricht    An: Wirtschaftsredaktion@rheinische-post.de    Betreff: Stichwort: RP-Energiegipfel am 27. Mai    Gesendet: Montag, 18. Mai 2015 21:44:23 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien  wurde am Donnerstag, 25. Juni 2015 16:01:44 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien ungelesen gelöscht.

Passend zum Thema erschien am 15.6.2015 ein Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen. Aus dem Text:

Die deut­schen Energieversorger waren – von der Rohstoffbeschaffung bis zum Vertrieb an den Endverbraucher – ursprünglich alle in staatlicher und kommunaler Hand (Veba, Viag, ENBW, HEW, RWE und so weiter) und sind es zum Teil heute noch (ENBW, RWE). Seit den sechziger Jahren wurden sie schleichend privatisiert, das heißt an das Volk verkauft (Privatanleger, Lebens­versicherungen, Pensionskassen – letzt­lich am Ende immer der Bürger).

Und kaum war der letzte große Schritt getan (2000 die Fusion von Veba und Viag zu Eon) geht der Staat hin und entwertet schrittweise alles, was er seinen Bürgern verkauft hat. Erst der Ausstieg aus der Kernenergie und die subventionierte Vor­rangeinspeisung für Wind und Sonne, die auch nagelneue Gaskraftwerke wertlos macht. Und für demnächst plant die Regie­rung dann die Sonderabgaben auf Kohle­kraftwerke, die auch diese unrentabel ma­chen. Und jetzt warnt uns die Regierung vor Investitionen in den fossilen Bereich. Also vor sich selbst doch wohl. Und ein bisschen spät. Wäre wirklich köstlich, wenn es nicht so ernst wäre. Will die Bun­desregierung jetzt die Kurse von Eon und RWE so weit drücken, dass sie für einen Euro geschenkt bekommt, was sie den Bür­gern vor ein paar Jahren für Milliarden ver­kauft hat? Und dann noch Krokodilsträ­nen vergießen, dass sie auf etwaigen Entsorgungskoslen hängenbleibt?

klimawandel