Juristische Legitimation für millionenfachen Mord? RP vom 5.5.2012
Veröffentlicht: 16. Dezember 1916 Abgelegt unter: Kollektivschuld, Leserbriefe an Rheinische Post, Tagebuch Hinterlasse einen KommentarLeserbrief and die Rheinische Post:
in der eher belanglosen Glosse über die Versteigerung einer ebenso belanglosen Hitlerpostkarte in München langt Jörg Isringhaus im letzten Satz seines Beitrages so richtig hin. Bezugnehmend auf die Stadt Nürnberg schließt er seinen Artikel mit der Feststellung:…. Stadt der Reichsparteitage, bei denen 1935 auch die schändlichen Nürnberger Rassegesetze verabschiedet wurden, mit denen millionenfacher Mord juristisch legitimiert wurde.
http://nachrichten.rp-online.de/panorama/post-von-adolf-hitler-1.2819336
Die Nürnberger Gesetze beraubten zwar die jüdischen Mitbürger um elementare Rechte und verdienen das Attribut schändlich, aber der Mord an Juden wurde damit nicht juristisch legitimiert. Ein studierter Historiker wie Jörg Isringhaus wird das auch wissen. Ich kann mir daher an dieser Stelle den Nachhilfeunterricht bezüglich der einschlägigen Gesetzestexte ersparen. Warum schreibt er dann diesen Satz? Abgesehen davon: Wäre in Deutschland 1935 tatsächlich ein Gesetz verabschiedet wurden, daß augenfällig millionenfachen Mord juristisch legitimiert hätte, dann wären wohl kaum die USA, England, Niederlande und die übrige Welt im darauffolgenden Jahr 1936 zu Gast bei der Olympiade in Berlin gewesen.
PS: Dieser Leserbrief wurde, wie alle anderen, von der RP nicht veröffentlicht