Neger ist schlimmer als Nutte

Das hat ein Gericht in Hamburg per Urteilsspruch festgestellt. Was war geschehen? Eine betagte Rentnerin ist mit dem Fahrrad als Flaschensammlerin auf dem Radweg unterwegs. Eine Gruppe Heranwachsender verstellt ihr den Weg. Die alte Dame klingelt, bittet darum, vorbeifahren zu dürfen. Ein farbiger Bursche schleudert ihr ins Gesicht: „Alte Nutte, was willst Du?“  Und da rutscht der Rentnerin das Wort  „Neger“ heraus. Sofort stammelt sie eine Entschuldigung. Zu spät. Die Hamburger Gerichtsbarkeit nimmt ihren Gang.  Das endgültige Urteil: Einhundert Euro Geldstrafe. Über den „Neger“ sah das Amtsgericht großzügig hinweg. Die Anrede einer deutschen Frau als „Hure“ oder „Nutte“ hat sich in bestimmten Migrantenkreisen  ohnehin so umgangssprachlich eingebürgert, daß das Gericht darin wohl keinen besonders beleidigenden Tatbestand mehr sah.

Es hätte für die 78-jährige Rentnerin, die mit gerade 600€ monatlich ihr Dasein fristen muß, tatsächlich noch schlimmer kommen können. Der ursprüngliche gerichtliche Strafbefehl lautete auf 800€. Die jugendlichen Stepkes hatten nämlich zuerst behauptet, sie seien von der Frau geschlagen worden.  Eine einzelne fast achtzigjährige gebrechliche Frau sollte sich aus freien Stücken auf eine körperliche Auseinandersetzung mit einer Gruppe Jugendlicher einlassen? Das glaubt wohl eine Hamburger Justizangestellte, aber nicht mehr die Richterin. So fiel das Lügengebäude in sich zusammen. Was blieb, das war der „Neger“.

Ich versuche mir, die alte Dame vorzustellen. Achtundsiebzig Jahre. Als der Krieg in Deutschland  1945 zu Ende ging, da war sie gerade mal acht Jahre alt. Sie hat die schweren Zeiten der  Kriegs- und Nachkriegsjahre mit Hunger, Not und Entbehrungen mitgemacht. Vielleicht mußte sie auch als sechsjährige die schwere Bombardierung Hamburgs miterleben, als vierzigtausend Menschen lebendig verbrannten. Vielleicht, ich weiß es nicht. Die Zeitungen haben nichts näheres geschrieben. Hat sie Familie, Beistand von Freunden, Kindern? Vermutlich nicht, denn sonst müsste sie ja keine leeren Flaschen aufsammeln.

Vor vielen Jahren gab es mal den einfühlsamen Schlager: „Ich hab Ehrfurcht vor schneeweißen Haaren“. Lang ist’s her, vergessen und vorbei. Die Gesellschaft hat sich gewandelt.

Mir tut die alte Frau leid. Einhundert Euro. Dafür müssen viele leere Flaschen gesammelt werden. Für die betagte Rentnerin heißt das: vierhundertmal den altersschwachen Rücken krumm machen, um eine Plastikflasche aufzuheben. Über zwölfhundertmal,  wenn es Bierflaschen aus Glas sind, die ja insbesondere bei Jugendlichen so beliebt sind. Ist ja nur wenig Pfand drauf.

Ich werde mal nachfragen, ob man für die Frau spenden kann. Damit sie sich nicht extra für den Hamburger Urteilsspruch bücken muß.

Hier kann man die Geschichte in der Zeitung nachlesen:

http://www.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/article205260971/Die-alte-Dame-der-kleine-Junge-und-das-boese-N-Wort.html

http://www.shz.de/lokales/holsteinischer-courier/im-hamburger-gericht-nutte-gegen-neger-id9482481.html

 Nachtrag: Am 19. Mai schrieb ich:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Lanwer,

   durch Presseberichte bin ich auf den Fall der Rentnerin, die 100€ Strafe für den „Neger“ zahlen soll, aufmerksam geworden. Ich möchte der alten Frau gerne die 100€ zukommen lassen, damit sie zur Bezahlung der Strafe nicht auf weiteres Flaschensammeln angewiesen ist. Können das bewerkstelligen, indem Sie mir eine Kontonummer, ggf. Stichwort, benennen? Sollten Ihnen durch Ihre Bemühungen Auslagen bzw. Aufwendungen entstehen, so würde ich Ihnen diese gerne ersetzen.

 Antwort:

Sehr geehrter Herr Ulrich,

 danke für Ihre Nachricht und Ihr Angebot zur Unterstützung meiner Mandantin. Meine Mandantin und ich haben die Angelegenheit noch einmal ausführlich besprochen.

 Wir gehen in die Berufung. Die Berufungsschrift ist dem Gericht schon zugegangen. Da nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme feststeht, dass weder der Betroffene noch sein Kumpel Raven gehört haben, dass meine Mandantin „Neger“ gesagt hat, kann keine Beleidigung mangels Wahrnehmung durch das Opfer vorliegen. Das Übrige gilt zusätzlich.

 Für meine Mandantin ist dieser Schritt trotzdem schwierig, da sie praktisch über keine finanziellen Mittel verfügt.

 Daher schlage ich vor, dass von Ihnen angebotene Geld zur Deckung der Prozesskosten zu verwenden.

 Sollten Sie an Ihrer Solidaritätsspende festhalten wollen, so bitte ich Sie die Überweisung zu meinen treuen Händen unter dem Betreff: SL/cl – 101/2014;

 Bankverbindung: Hamburger Sparkasse Kontonummer 1217127362 BLZ 20050550

IBAN: DE 30200505501217127362 BIC HASPADEHHXXX 

 zu tätigen.

 Im Namen von Frau W. danke ich herzlich dafür.

 Ich füge noch den Artikel aus dem Hamburger Abendblatt vom 17.04.2015 zu Ihrer Information bei.

 Hamburger Abendblatt 17.04.15

 Hamburg Die alte Dame, der kleine Junge und das böse N-Wort …

 Daniel Herder

 Eine 78-Jährige muss sich wegen rassistischer Beleidigungen vor Gericht verantworten Ein Prozess wegen rassistischer Beleidigung gerät zur Posse. Eine 78-Jährige soll einen dunkelhäutigen Jungen bepöbelt und verprügelt haben.

Barmbek.  Elke W. ist eine Frau, die es nicht einfach hat im Alter von 78 Jahren. Sie muss von 600 Euro Rente existieren und ist so arm, dass sie Flaschen sammelt. Aber auch wenn Elke W. keinen Cent übrig hat – ihr gutes Recht ist der 78-Jährigen trotzdem teuer. Weil Elke W. einem Strafbefehl über 800 Euro, trotz aller finanziellen Risiken, widersprochen hat, steht sie am Donnerstag als Angeklagte vor dem Amtsgericht Barmbek. Ein Prozess, der das Zeug zur Posse hat.

Elke W. soll Anfang Januar 2014 einen dunkelhäutigen Jungen rassistisch bepöbelt und verprügelt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Beleidigung und Körperverletzung des elf Jahre alten John vor. Am 9. Januar fuhr Elke W. mit ihrem Rad die Berner Chaussee hoch, als ihr John den Weg versperrte. Laut Anklage beleidigte sie den Jungen mit den Worten „Neger, du stehst im Weg, geh mal in dein Land zurück, bleib lieber nicht in Deutschland“, verpasste ihm zwei Ohrfeigen, einen Faustschlag ins Gesicht und einen Tritt gegen das Schienbein.

Soweit die Anklage, ganz anders die Version von Elke W. Von Weitem habe sie geklingelt, als sie gesehen habe, dass der Junge stocksteif auf dem Fahrradweg stand. Und er rief: „Du Nutte, was willst du?!“, sagt Elke W. Sie will ihn darauf zur Rede gestellt haben, worauf John rotzfrech entgegnet: „Ich darf stehen, wo ich will.“ Da sei ihr der „Neger“ über die Lippen gerutscht, sie habe sich sofort dafür entschuldigt.

Man muss das verstehen, sagt ihr Verteidiger später, Elke W. sei in einer Zeit aufgewachsen, als das Unwort einen anderen Zungenschlag hatte als heute und von Autoren wie Astrid Lindgren ganz arglos benutzt wurde – eben nicht in diskriminierender Absicht. Elke W. habe aber ihre Wortwahl gleich überdacht und bereut.

An das Wort „Neger“ kann sich der Junge gar nicht erinnern. Auch nicht an die Schläge, erst auf Nachfrage der Richterin fällt dem Zeugen ein, dass Elke W. ihm ja „zwei Klatschen“ gegeben habe. „Geh in dein Land zurück“, daran erinnere er sich noch, sagt der Junge, den Blick gesenkt. Er habe sich mit den Worten „Geh weg, hässliche alte Frau“ gewehrt. Aber das Wort „Nutte“ sei nicht gefallen, sagt der Junge unter den strengen Blicken seiner Mutter. „Neger“ hatte auch sein Kumpel Raven, 13, nicht gehört, der ebenfalls als Zeuge aussagt. Vielmehr habe John die alte Dame zuerst beleidigt, und „Nutte“ sei durchaus ein für seinen Freund gebräuchliches Wort. Und die Schläge? Fehlanzeige. Schließlich sagt auch noch ein Polizist aus, der an jenem Tag bei John keine Verletzungsspuren, aber Dreck an der Hose gesehen haben will – dann doch ein Beleg für die Tritte?

Klar ist am Ende: nichts. Das konzediert selbst die Staatsanwältin, die von einem „Durcheinander“ spricht. Wie Elke W.s Verteidiger fordert sie Freispruch. Nur sieht die Amtsrichterin das anders und verurteilt Elke W. zu 100 Euro Geldstrafe: Das Wort „Neger“ sei eine Beleidigung, so schwerwiegend, dass sie auch durch eine Schmähung des Jungen nicht „gerechtfertigt“ sei. Und selbst wenn der Junge sie „Nutte“ genannt hätte – John sei doch ein Kind. Nach dem Urteil steht die alte, hagere Dame mit ihrem Verteidiger vor dem Gericht. Ihr Anwalt interpretiert das Urteil so: „Kinder dürfen also alte Leute beleidigen?!“

Von: Bernd Ulrich  Gesendet: Mittwoch, 20. Mai 2015 10:35 An: ‚Rechtsanwalt Stefan Lanwer‘ Betreff: AW: Spende für die Flaschensammlerin Elke W.

Sehr geehrter Herr Lanwer,

haben Sie herzlichen Dank für die prompte Antwort.  Ich habe einen Betrag von 100€ gestern angewiesen, bitte bestätigen Sie mir den Eingang, wenn das auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Eine Kopie des Überweisungsträgers habe ich beigelegt.  Eine Frage: Ich hatte die Geschichte Ihrer Mandantin in meinem Blog erwähnt. Wenn Sie einverstanden sind, dann würde  ich den nachfolgenden Text um den Hinweis zur Spendenmöglichkeit ergänzen. Vielleicht finden sich noch mehr Spender, die Frau Weichmann bei ihrer juristischen Auseinandersetzung unterstützen möchten.

Wie denken Sie darüber? Sollte ich in meinem Artikel etwas falsch dargestellt haben, so wäre ich für einen Hinweis dankbar.

Für den weiteren Fortgang  in der Sache wünsche Ihnen viel Erfolg. Bitte Informieren Sie mich,  ob in der Berufung das Urteil revidiert mit.

Besten Dank, mit freundlichen Grüßen

Spende

Von: Rechtsanwalt Stefan Lanwer  Gesendet: Mittwoch, 20. Mai 2015 11:13 An: ‚Bernd Ulrich‘ Betreff: AW: Spende für die Flaschensammlerin Elke W.

Sehr geehrter Herr Ulrich,

zunächst im Namen meiner Mandantin ein herzliches Dankeschön! Ich kann Ihnen versichern, dass Sie nicht der einzige Spender sind. Der Prozess ist allerdings noch nicht finanziert.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass meine Mandantin vier erwachsene Kinder hat. Diese sind allerdings alles andere als betucht. Der eine Sohn unterstützt sie aber auch finanziell so gut er kann.

Hier noch ein paar Informationen für Sie.

Die Argumentation des Gerichts ist, auch weil die Staatsanwaltschaft ebenfalls Freispruch gefordert hat, meines Erachtens schräg und wirklichkeitsfremd.

Das Gericht hat im Urteil folgendes wörtlich ausgeführt: „Dass dem Begriff „Neger“ früher kein beleidigender Inhalt beigemessen wurde, ist unerheblich. Entscheidend ist, dass eine Veränderung in der Sprachbedeutung eingetreten ist. Insofern hatte auch die Angeklagte hinreichend Zeit, dieses Wort aus ihrem Sprachgebrauch zu streichen. Dessen war sich die Angeklagte auch tatsächlich bewusst, was sich bereits darin zeigt, dass sie sich sogleich bei dem Zeugen … entschuldigt hat.“

Daraus schließe ich, dass sie sich besser nicht entschuldigt hätte. Spontanäußerungen kann man auch nicht mit sofortigen Entschuldigungen kompensieren.

Dann führt das Gericht weiter aus, das die Beleidigung „im Vergleich zu anderen Beleidigungen aufgrund des diskriminierenden Inhalts vergleichsweise schwer wiegt, auch wenn wiederum relativierend zu beachten ist, dass die Angeklagte in einer Zeit groß geworden ist, als dem Wort „Neger“ noch nicht dieser Inhalt beigemessen wurde. Ferner kam erschwerend hinzu, dass die Angeklagte ein gerade einmal 11-jähriges Kind verbal angegriffen hat.“

Und weiter

„Ein Absehen von Strafe gem. § 199 StGB kam vorliegend nicht in Betracht, auch wenn der Zeuge … die Angeklagte zuerst mit den Worten „Nutte, was willst Du?“ angesprochen hat.“

Sie lesen den Unterschied heraus: Meine Mandantin hat den Jungen „verbal angegriffen“, der Junge hat sie „angesprochen“.

Nicht nur das Wort „Nutte“ sondern auch die Anrede „Du“ stellt meiner Ansicht eine Beleidigung dar. Es stehen also zwei Beleidigungen einer gegenüber, wobei offensichtlich nicht schwer wiegt, dass ein 11-jähriger die Beleidigungen zuerst ausgesprochen hat und dass ein angebliches Kind über diesen aktiven Wortschatz verfügt.

Die bedeutet für mich ein Freifahrtschein für alle Kinder und Jugendlichen zu Beleidigung alter Menschen, die sich in der schweren Nachkriegszeit in der Regel um unser Land verdient gemacht haben. Darin liegt eine klare politische Wertung, die jedweden Respekt vor dem Alter vermissen lässt. Insofern kann ich die Meinung des Gerichts nicht teilen.

Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht die Dinge beurteilt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Lanwer,

Rechtsanwalt

Nachtrag: Es gab dann doch noch ein Happy-End:

https://www.weser-kurier.de/startseite_artikel,-Prozess-um-Neger-und-Nutte-eingestellt-_arid,1174081.html



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