Maaßen, Maas und Maßlos
Veröffentlicht: 2. Oktober 2018 Abgelegt unter: Obrigkeitsstaat und Absurdistan, Politikversagen Hinterlasse einen KommentarFalsch gelegen: Bei meinem Urlaubsantritt am 16. September hätte ich noch darauf gewettet, daß unser Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen im Amt bleibt. Zu sehr hatte sich sein Innenminister Horst Seehofer für den verdienten Spitzenbeamten ins Zeug gelegt. Demnach war kaum zu erwarten, daß der brüllende bayerische Löwe doch wiederum als zahnloser Bettvorleger vor dem Kanzleramt enden würde. – Ich habe mich geirrt.
Wie allseits bekannt, hatte der oberste Verfassungsschützer in einem Zeitungsinterview nur das bestätigt, was zuvor schon der Ministerpräsident des Landes, der Chefredakteur der auflagenstärksten Tageszeitung vor Ort sowie der zuständige Generalstaatsanwalt kundgetan hatten: In Chemnitz gab es keine Hetzjagd auf „fremdländisch Aussehende“ anlässlich einer Trauerkundgebung für den ermordeten Mitbürger.
Besagtes Interview passte unseren amtierenden Regierungspolitikern in Berlin nun aber überhaupt nicht in dem Kram. Hatten doch Kanzlerin und Regierungssprecher zuvor in amtlichen Stellungnahmen von „Mob und Menschenjagden“ fabuliert und sich dabei auf das „Hasenvideo“ der Antifa bezogen:
„Hase, du bleibst hier!“ Mit diesem Spruch beginnt das berüchtigte Sechsminuten-Video von Antifa-Zeckenbiss. Es gehört schon eine gehörige Portion blühender Phantasie dazu, auf diesem Filmchen „Mob und Menschenjagd“ wahrzunehmen. Wer sich selbst überzeugen will, hier ist es : https://www.youtube.com/watch?v=AnlbzQ7kze0
Unser Verfassungsschutzpräsident Maaßen, der die Sequenzen für echt, aber nicht für authentisch hält (denn die vorausgegangene Provokationen der linken Gegendemonstranten fehlen) stand nun bei Rot-Grün auf der Abschussliste. Verständlich, denn Genossen und Verfassungsschutz haben noch ein Hühnchen miteinander zu rupfen. Erstaunlich, daß unsere Mainstream-Medien besagte Episode von 2015 schlichtweg nicht mehr erwähnen. Dabei sollte sie noch allen gut im Gedächtnis sein:
Der Verfassungsschutzpräsident hatte sich damals darüber geärgert, daß aus den geheimen Sitzungen der parlamentarischen Protokollkommission immer wieder vertrauliche Unterlagen verraten wurden. Zur Erinnerung: Diese Kontrollkommission ist mit Bundestagsabgeordneten aller im Bundestag vertretenen Parteien besetzt . Maaßen erstattete Anzeige und der Generalbundesanwalt Harald Range ermittelte. Das gefiel dem damaligen Justizminister Heike Maas nun überhaupt nicht, der wohl die Enttarnung linker Geheimnisverräter sowie deren Mithelfer in den Medien befürchtete. Er verlangte von Range die Einstellung der Untersuchungen. Der ließ sich das nicht gefallen und trat unter Protest zurück. Hier seine damalige Begründung:
„Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist nicht hinzunehmen“.
Die Kanzlerin, die sich sonst gelegentlich im Kabinett auf ihre Richtlinienkompetenz (Seehofer!) beruft, ließ ihren Minister bei der Behinderung der Justiz einfach so gewähren. Üblicherweise spricht man bei solch einem Vorgang von Strafvereitelung im Amt. Zur Justiz gehören auch die Staatsanwaltschaften. Und die sind in Deutschland eben nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden. Soweit zur vielzitierten Unabhängigkeit der Justiz in unserem Lande.
Klar, daß sich auch Maaßen damals düpiert fühlen musste. Und die Sozis hatten nicht vergessen, daß der Präsident des Verfassungsschutzes ihre Genossen als Geheimnisverräter enttarnen wollte. So erklärt sich manches an dem Verlauf der Affäre.
Und die Medien? Die hatten Maaßen nicht verziehen, daß er bei der Aufdeckung von Geheimnisverrat gegen Zunftgenossen ermitteln wollte. Denn es entspricht journalistischer Überheblichkeit, die gleichen Sonderrechte für sich zu reklamieren wie sie z.B. Ärzten, Anwälten und Priestern aufgrund der Schweigepflicht zustehen. Das ist zwar nicht rechtens, wird aber von der Politik geduldet. Verständlich, daß der Abgang von Maaßen in der veröffentlichen Meinung bejubelt wurde. Originalton FAZ: „Ein Festhalten an Maaßen ist der Öffentlichkeit nicht mehr vermittelbar.“ Wo bleibt da der kluge Kopf?
„Die Wahrheit stirbt zuerst“ , so lautet ein altes Sprichwort. Weiterhin auf der Strecke bleiben, wie so oft in diesen Tagen, Recht und Gerechtigkeit.
Siehe auch: http://rheinischepostleserbriefe.wordpress.com/2018/09/12/der-mob-der-rheinischen-post/
Euer Bernd
PS: Eine besondere Entgleisung leistete sich Herr Jörges in der Illustrierten STERN, Nr. 40:
Und einige Seiten weiter heißt es in derselben Ausgabe:
Hans-Georg Maaßen wurde … ins Innenministerium verklappt. (Stern, Nr 40, 2018)
Verklappen: Das ist eine bekannte Wortschöpfung aus der Abfallbeseitigung. Schon erstaunlich, mit welch pejorativen Vokabular hier eine auflagenstarke Illustrierte in Bezug auf lebende Persönlichkeiten operiert. Menschen als Abfall? Das weckt unangenehme Assoziationen. Das hatten wir schon mal in Deutschland….
Eine besonders perfide Hetze leistete sich ausgerechnet das ZDF:
https://philosophia-perennis.com/2018/09/16/hetze-im-ns-stil-zdf-bezeichnet-maassen-als-schaedling/
Leider wurde der vierseitige Bericht von Maaßen an Seehofer, welcher dpa vorliegt, in keinem Presseorgan vollständig veröffentlicht. Lediglich einige Zitate wurden kolportiert:
- „Der Präsident des BfV hat gegenüber der ‚Bild‘-Zeitung gesagt, dass „keine Belege dafür vor(liegen), dass das im Internet kursierende Video zu diesem angeblichen Vorfall authentisch ist“. Nicht der Präsident des BfV, sondern der Urheber des Videos hat zu belegen, dass mit dem Video ‚Hetzjagden‘ in Chemnitz am 26. August 2018 dokumentiert werden.“
- „Der Präsident des BfV hat (anders als von Medien berichtet) zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass das Video gefälscht, verfälscht oder manipuliert worden ist. Hätte er dies zum Ausdruck bringen wollen, hätte er auch die entsprechenden Worte gewählt.“
- „‚Hetzjagden‘ oder Menschenjagden auf Ausländer hatte es in Chemnitz am 26. August 2018 nach den Erklärungen der zuständigen Stellen nicht gegeben. Gegenteilige (Medien-)Berichte sind demnach anzuzweifeln. Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen hatte in seiner Regierungserklärung am 5. September 2018 festgestellt, dass es keine Hetzjagd in Chemnitz gab.
- Diese Feststellung entspricht nach Kenntnislage des BfV auch den Erkenntnissen aller zuständigen Sicherheitsbehörden, nämlich der sächsischen Polizei, der Staatsanwaltschaft, des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz und der Bundespolizei. Auch dem BfV lagen keine Erkenntnisse darüber vor, dass „Hetzjagden“ in Chemnitz stattgefunden haben.“
- „Das von ‚Antifa-Zeckenbiss‘ verbreitete Video belegt nicht, dass ‚Hetzjagden‘ in Chemnitz stattfanden. Das 19-sekündige Video zeigt lediglich, dass – vermutlich auf der Bahnhofstraße in Chemnitz – eine Person von anderen Personen über etwa fünf bis sieben Meter verfolgt wird. Das Video dokumentiert selbst keine Szenerie einer Menschenjagd und schon gar nicht von Menschenjagden und ‚Hetzjagden‘.