Drecksack und Dreckspack: Fortsetzung und Schluß
Veröffentlicht: 31. Mai 2021 Abgelegt unter: Tagebuch 2 KommentareLiebe Freunde,
ich bin Euch noch eine Antwort schuldig. Nämlich auf die Frage, was denn aus meiner Dreckspack-Strafanzeige gegen einen lokalen SPD-Funktionär geworden ist. Kurz gesagt: Nichts.
Für diejenigen, die die Geschichte noch nicht kennen, schön der Reihe nach: Wie berichtet, hatte ein Ratinger SPD-Funktionär 2017 ein heimlich von mir aufgenommenes Foto mit der Überschrift „Dreckspack“ im Internet veröffentlicht. Da stand es über zwei Jahre, bevor mich ein Bekannter auf dieses „Fundstück“ aufmerksam machte und ich daraufhin Strafanzeige erstattete.
Hier das Posting des Ratinger Genossen:
Im Folgenden nenne ich unseren Funktionär einfach mal Martin Hase. Das ist natürlich nicht sein richtiger Name. Aber sein Anwalt hatte sich bei mir beklagt:
„In dem Titel des Artikels nehmen Sie auf meinen Mandanten als „Ratinger Sozi“ Bezug; im Text des Artikels nennen Sie dann den vollständigen Namen meines Mandanten, so dass dieser für die Öffentlichkeit identifizierbar ist“
Nun denn. Sollte sich allerdings ein richtiger Martin Hase bei mir beschweren daß er sich durch den Kakao gezogen fühlt, so kann ich ihm aufrichtig und guten Gewissens versichern: „Nein Martin, Du bist es nicht ganz bestimmt nicht. Großes Ehrenwort. Weder Martin noch Hase. Da beißt die Maus keinen Faden ab.“
Nun sind Linke und Sozis schnell dabei, Drecksvokabular in den Mund zu nehmen. Den Linken Ramelow kostete sein „Drecksack“ mitsamt Stinkefinger eben mal 5.000€. Hört sich gewaltig an, ist für den Kommunisten auf dem Ministerpräsidentensessel aber gerade mal ein Wochenlohn. Unser Martin kam hingegen ungeschoren davon. Denn die Staatsanwaltschaft gab sich alle Mühe, unseren Dreckspack-Martin nach bester Ariel-Manier nicht nur sauber, sondern auch rein zu waschen. Obwohl Martin später erneut schmutzige Sprüche klopfte: „Weg mit dem rechten Dreck“.
„Recht haben und Recht bekommen, das sind hierzulande zwei getrennte Paar Schuhe.“ Diese Lebensweisheit habe ich von meinem Vater, der im nächsten Jahr seinen hundertsten Geburtstag hätte feiern können. Mein alter Herr musste es wissen, schließlich war er jahrzehntelang Staatsanwalt, später Oberstaatsanwalt am Landgericht einer großen Ruhrgebietsstadt. –Im Sinne der Gewaltenteilung in einer Demokratie sollte die Justiz unabhängig und unbeeinflusst von Legislative und Exekutive für Recht und Gerechtigkeit sorgen. In Deutschland ist das leider nur ein frommer Wunschtraum. Die Richter sind zwar formell unabhängig, die Staatsanwaltschaften sind hingegen dem Justizministerium weisungsgebunden. Wie so etwas in Praxis funktioniert konnte man beim damaligen SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas studieren. Der feuerte ganz einfach den Generalbundesanwalt Harald Range als dieser unbequeme Ermittlungen anstellte. Aber auch mit der Richterlichen Unabhängigkeit ist es nicht mehr so gut bestellt. Siehe etwa das jüngste Beispiel des Weimarer Amtsrichters: Der hatte nämlich schlichtweg die Maskenpflicht für Schüler im Unterricht als unrechtmäßig beurteilt und mit einem über hundertsiebzig Seiten langen Gutachten untermauert. Das Imperium schlug brutal zurück: Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Mobiltelefon und Computer, Anzeige wegen Rechtsbeugung. Eben das volle Programm. Klar, daß die nächsthöhere Instanz das Urteil des unbotmäßigen Amtsrichters sofort kassierte. So funktioniert bei uns Justiz.
Aber zurück zur Reinwaschung unseres Martin. Staatsanwälte, Oberstaatsanwälte und der Generalstaatsanwalt haben sich schlichtweg konstant geweigert, im Dreckspack-Posting mitsamt Bild eine strafbare Beleidigung zu sehen. Hier ein paar Schmankerln aus den Begründungen, warum Martins „Dreckspack“ einfach so durchgeht: „Es besteht kein öffentliches Interesse“ und „der Beschuldigte ist unbestraft.“ So lautete der Tenor im ersten Ablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft. Hallo? Seit wann haben Unbestrafte einen Freischuss? Klar, daß ich da Widerspruch einlegte.
Bei der zweiten Ablehnung im Herbst 2020 gab sich diesmal eine Frau Staatsanwalt etwas phantasievoller in der Begründung. Hier ein paar Kostproben aus dem Text:
„Es ist fraglich, daß sich die Äußerung gegen Sie persönlich richten sollte“.
„Einprägsame und starke Formulierungen bis zur Grenze allein diffamierender Schmähkritik sind zulässig“
Aber hier der Gipfel:
„Die Äußerung setzte sich kritisch mit der Vereinbarkeit der politischen Positionen der AfD und christlichen Werten auseinander.“
Und weiter:
„Es erscheint zweifelhaft, daß diese Äußerung von Ihnen als ehrverletzend erachtet wurde.“
An der letzten Bemerkung könnte tatsächlich was dran sein. Allerdings hebt der § 185 StGB auf die Beleidigung als solche und nicht auf das subjektive Empfinden des Beleidigten ab. Denn tatsächlich fühlte ich mich durch den dreckigen Jargon unseres Herrn Hase keineswegs tief verletzt. Getreu dem Sinnspruch „Was juckt‘s die Deutsche Eiche, wenn die Sau sich an ihr wetzt?“ sind solche Hasenfiguren aus meiner persönlichen Warte nicht satisfaktionsfähig. Will sagen: Die können noch so viel Schwachsinn labern, das geht mir am Allerwertesten vorbei. Wirklich verletzen könnten mich bestenfalls die Menschen, die mir persönlich nahe stehen. Alles andere ist mir ziemlich gleichgültig.
Aber mir geht es nicht um mich als Person, sondern schlichtweg ums Prinzip. Dürfen die Genossen einfach ungestraft solche Redensarten schwingen? Nicht jeder hat so ein stabiles Ego wie unsereins. Es gibt auch bei uns sensible Gemüter, denen solche Entgleisungen möglicherweise wehtun.
Aber jetzt kommt tatsächlich der Gipfel: Ich staunte nicht schlecht, als ich im Herbst 2020 in meinem Briefkasten Hasenpost vorfand. Nicht von ihm persönlich, sondern von seinem Anwalt. Genauer gesagt, von einer illustren Kanzlei auf der Düsseldorfer Königsallee. Allein die Namen auf dem Briefkopf lasen sich wie der Lehrkörper einer ganzen Juristischen Fakultät. Da führte unser Martin Beschwerde darüber, daß ich die Geschichte mit dem Dreckspack und meiner Strafanzeige in meinem Blog publik gemacht hätte. Das sei nicht zulässig, denn die Klage sei ja abgewiesen worden. Und nun sollte ich zusätzlich zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung auch noch ein paar Hundert Euro berappen! Ehrlich, bei solcher Dreistigkeit hat es selbst mir die Sprache verschlagen!
Was unser Martin nicht wusste: Ich hatte natürlich auch gegen die wiederholte Ablehnung meiner Strafanzeige Widerspruch eingelegt. Damit fiel sein juristisches Kartenhaus in sich zusammen. Und nach dem Motto: „Mein Anwalt ist besser als Deiner“ gab es eine ausführliche Erwiderung. Damit war die Sache mit dem Hasenbrief erledigt.
Die dritte und finale Zurückweisung der Strafanzeige kam dann Anfang Februar diesen Jahres von der Generalstaatsanwaltschaft. Es mag mich schmeicheln, daß ich da mit FJS verglichen wurde. Hier ein paar Zitate:
Nach diesen Maßstäben wurden beispielsweise selbst die Bezeichnung des damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß als „Faschistenfreund“ und der Satz „Die CSU ist die NPD von Europa“ als eine geschützte Meinungsäußerung angesehen.
Dabei gilt es eine Abwägung zwischen dem Recht des Abgebildeten am Schutz seiner Persönlichkeit und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit vorzunehmen, wobei Letzteres im vorliegenden Fall …überwiegt.
Einfach irre, da wird ein „ Informationsinteresse der Allgemeinheit“ an der bebilderten Beleidigung unterstellt. Und weiter:
Diese Abwägung führt hier dazu, dass der Meinungsäußerung, die auf eine Wahrung der demokratischen Ordnung zielte, der Vorzug zu geben ist.
Aha. Die Dreckspack-Beleidigung dient der „Wahrung der demokratischen Ordnung“. Ich erspare mir jeden weiteren Kommentar.
Was ist auf der Strecke geblieben? Das letzte Stück Vertrauen in deutsche Justitia. Der Glaube daran ist tot. Mausetot.
Herzliche Grüße, Euer Bernd
frühere Veröffentlichungen: http://afd-ratingen.com/thueringer-linke-und-ratinger-sozi-drecksack-und-dreckspack