Die Schutzmatrone des organisierten Verbrechens ..
Veröffentlicht: 6. Juli 2013 Abgelegt unter: Obrigkeitsstaat und Absurdistan, Skurriles, Besinnliches, Vermischtes | Tags: Schutzmatrone 2 Kommentare..so könnte man die unheilige Sabine nennen. Aber das wäre Ehrabschneidung. Denn nicht nur Mafiosi genießen Ihre besondere Fürsorge. Nein, auch Abzocker, Kleinkriminelle, Vergewaltiger, Entführer und Mörder fühlen sich sicher unter ihrer schützenden Hand.
Was nimmt es Wunder, daß diese Sabine von Polen bis Palermo, von Brindisi bis Bukarest und noch darüber hinaus in einschlägigen Kreisen aufs innigste verehrt wird?
Nein, Sabine ist keine Heilige. Tatsächlich ist ihre Konfession unbekannt. Man weiß jedoch, daß ihr Hund auf den Namen „Martin Luther“ hörte.
Was macht diese Schutzmatrone so einzigartig?
Datenschutz ist Täterschutz. Diese alte Weisheit ist sogar bis zur Europäischen Union durchgedrungen, und das will schon was heißen. Und weil sich diese Institution zum Wohlergehen ihrer rechtschaffenen Bürger berufen fühlt, hat sie alle Staaten verpflichtet, die Daten von Verbrechern aufzuheben und zu sammeln. Insbesondere wann und mit wem sie telefonieren und kommunizieren. Mit Telefon, Handys und Computern. Denn diese sind nicht nur Beweismittel, sondern häufig genug auch Tatwerkzeuge. Stichwort: →„Enkeltrick“.
Da hatten die Europäer aber die Rechnung ohne Sabine gemacht. Datenspeicherung? Kommt nicht infrage. Und seitdem können die Kriminellen hier ungestört agieren. Handys von Vermissten werden nicht mehr geortet; Telefonate von Betrügern können nicht mehr rückverfolgt werden. Mirco? Dieser Entführungsfall könnte heute nicht mehr aufgeklärt werden. Selbst bei schwersten Verbrechen wie Mord dürfen aufgezeichnete Daten wie beispielsweise von der Autobahnmaut nicht mehr ausgewertet werden.
Stattdessen hat unser Land jetzt ein Bußgeldverfahren der EU-Kommission am Hals. Dreihunderttausend Euro. Jeden Tag. Seit dem 1.6.2012. Aber das beeindruckt unsere Sabine gar nicht. Das hat Tradition: Hatte sie doch schon bei früherer Gelegenheit Gesetze verschleppt. Das kam schon damals dem deutschen Staat und Steuerzahler teuer zu stehen. Hier die ganze Geschichte:
Hoffen wir, daß der Dame schleunigst das Handwerk gelegt wird. Spätestens im September.
Das wünscht uns allen
Euer Bernd
Nachtrag am 1. Oktober 2013:
Unsere Bitten wurden erhört. Die Tage aktiver Amtszeit der Dame sind nun tatsächlich gezählt. Mit den Wahlen in Bayern am 15. September und eine Woche später in der Republik dürfte dieses düstere Kapitel nun bald der Vergangenheit angehören.
Werter Bernd,
Sie trugen nach:
„Unsere Bitten wurden erhört. Die Tage aktiver Amtszeit der Dame sind nun tatsächlich gezählt. Mit den Wahlen in Bayern am 15. September und eine Woche später in der Republik dürfte dieses düstere Kapitel nun bald der Vergangenheit angehören.“
Mir scheint, das düstere Kapitel ist mit dem Austausch des Amtsträgers durch ein noch düstereres ersetzt – bei deren Vergleich die bisherige Düsternis eher rosig erscheint.
Im Gegensatz zu Schnarrenberger, die keiner kriminellen Vereinigung angehörte, ist der jetzige Justizminiser ver.di-Mitglied, also auf Juristisch „Mitglied einer kriminellen Vereinigung“. Denn daran hat sich von Regierung zu Regierung nichts geändert, daß Erpressung kriminelles Unrecht ist (§ 253 Abs. 4 StGB), eine Vereinigung, deren Kerngeschäft der als Erpressung strafbare Arbeitskampf ist, von Verfassungs wegen (Art. 9 Abs. 2 GG) verboten ist und deren Mitglieder wegen dieser Mitgliedschaft nach § 129 StGB strafbar sind.
Wer Mitglied einer kriminellen Vereinigung ist, ist ungeeignet zur Führung einer Behörde, der die Wahrnehmung der Dienstaufsicht über Richter obliegt, die das Verhalten der kriminellen Vereinigung richterlich zu bewerten haben, der er [die Dienstaufsicht] selbst angehört.
Solidarität und Korpsgeist der kriminellen Vereinigung, deren Verhalten es bundesarbeitsrichterlich zu bewerten gilt, und der der Minister mitgliedschaftlich verbunden ist, lassen eine rechtskonforme Wahrnehmung der Dienstaufsicht über eine rechtsbeugende Schonung dieser kriminellen Vereinigung nicht erwarten.
Funktionierte unser Rechtsstaat als Rechtsstaat, würden Mitglieder jeder kriminellen Vereinigung ohne Rücksicht auf den Namen, den sie sich gibt, von Amts wegen, also auch ohne Strafantrag, nach § 129 StGB verfolgt und geahndet, sodaß Heiko Maas nicht ministrabel weil vorbestraft wäre.
Davon allerdings, daß alle durch Amtsdelikte Auffälligen ohne Ansehen der Person verfolgt und bestraft werden, wie es das Gesetz gebeut, sind wir um Lichtjahre entfernt
Hierüber zu berichten statt umfassend zu schweigen, wünscht man sich von der Vierten Gewalt. Aber seit Generationen vergebens. Und bei den meisten Printmedien ist dies nicht einmal leserbrieffähig.
Lediglich und immerhin im Internet besteht hierüber eine gewisse Äußerungsfreiheit.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
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Werter Wolfgang,
haben Sie herzlichen Dank für die ausführliche Erläuterung zur Person des jetzigen Justizministers, dem ich uneingeschränkt zustimme. „Den Bock zum Gärtner gemacht“; diese Redewendung passt zu diesem Politiker wie die Faust aufs Auge. „Strafvereitelung im Amt“, so haben wenigstens einige Pressestimmen die Vorgänge um den Abgang des Generalbundesanwaltes zutreffend kommentiert. Insgesamt zeigte sich aber auch hier wieder die unheilvolle Verquickung von Medienlobby und Politik.
Dem Thema „ver.di“ hatte ich vor einiger Zeit einen weiteren Beitrag gewidmet:
https://hansberndulrich.wordpress.com/2015/05/19/kindesmissbrauch-durch-gewerkschaftler/
Leider ist es ja so, daß eine willfährige Justiz hierzulande inzwischen alles absegnet, was sich diese Herrschaften so leisten; siehe etwa „Flashmob“. Wir sind nicht mehr weit entfernt von Verhältnissen wie in Frankreich, wo auch gewerkschaftliche Sabotage und Zerstörungswut Immunität genießen.
Herzliche Grüße
Bernd
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