Ein schwuler Spender
Veröffentlicht: 14. September 2015 Abgelegt unter: Leserbriefe an Rheinische Post, Vermischtes Hinterlasse einen Kommentarsorgte vor geraumer Zeit für Aufregung in den Medien. Die ganze Geschichte ist ein hübsches Beispiel, wie unsere Journalisten die an sich nüchternen Fakten gelegentlich bis zur Unkenntlichkeit verdrehen. So berichtete etwa die Rheinische Post am 30.4.2015
EuGH stellt Blutspende-Verbot für Homosexuelle infrage
Dagegen liest sich der Text der Frankfurter Allgemeinem am selben Tag wie folgt:
Homosexuelle Männer dürfen von Blutspende ausgeschlossen werden
Ja, was denn nun? Dürfen sie oder dürfen sie nicht? Dazu muß man den Text der FAZ genauer lesen, dann löst sich der Widerspruch auf. Was war passiert: Ein Homosexueller aus Frankreich hatte sich bis zum höchsten europäischen Gericht durchgeklagt. Er wollte partout Blut spenden. Vor dem Europäischen Gerichtshof wurde seine Klage abgewiesen. So weit, so gut oder schlecht, je nach Standpunkt.
Indessen: Diese Vorgeschichte fehlte in der Berichterstattung der RP, sie wird komplett unterschlagen. Der Europäische Gerichtshof stellte nämlich fest (Zitat FAZ): Homosexuelle Männer dürfen von der Blutspende ausgeschlossen werden, wenn ein besonders hohes Risiko für die Übertragung des HI-Virus bestehe oder der Schutz des Empfängers anders nicht sichergestellt werden kann.
Weiter heißt es nun im Text: Die Luxemburger Richter weisen in ihrem Urteil darauf hin, dass in den Jahren 2003 bis 2008 Daten der Pariser Regierung zufolge die Ansteckungsrate mit HIV unter homosexuellen Männern zweihundertmal höher war als in der heterosexuellen französischen Bevölkerung. Das französische Gericht müsse nun klären, ob diese Daten weiterhin belastbar seien. Außerdem müsse das Verwaltungsgericht prüfen, ob es „wirksame Techniken“ gibt, die geeignet sind, ein „hohes Gesundheitsniveau“ sicherzustellen.
Das interpretiert der Berichterstatter der Rheinischen Post auf seine Weise: EuGH stellt Blutspende-Verbot für Homosexuelle infrage. Die eigentliche Nachricht wird für den unbefangenen Leser in ihr Gegenteil verkehrt.
Auf der Folgeseite bringt die FAZ unter der Überschrift Eine Frage des Risikos hingegen eine ausführliche Darstellung der Situation in Deutschland und dazu die medizinische Hintergrundinformation:
Homosexuelle Männer dürfen auch in Deutschland nicht Blut spenden / Von Christina Hucklenbroich und Lucia Schmidt
FRANKFURT, 29. April. In den Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten, die von der deutschen Bundesärztekammer und dem Paul-Ehrlich-Institut verfasst sind und kurz „Hämotherapie-Richtlinien“ genannt werden, sind die Personenkreise aufgeführt, die von der Blutspende dauerhaft ausgeschlossen sind. Zu ihnen zählen neben Personen, die etwa unter Infektionen mit HIV oder Hepatitis leiden, auch heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten. Ebenso zählen Männer dazu, die Sexualverkehr mit Männern haben, sowie männliche und weibliche Prostituierte. Die Verfasser der Richtlinie sind der Auffassung, dass diese Personen durch ihr Sexualverhalten „ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare gefährliche Infektionserreger bergen“. Grundlage für den Ausschluss von der Blutspende ist die Beantwortung eines Fragebogens durch den Spender. Auch wer sich gegen bestimmte Krankheiten hat impfen lassen oder sich in Malaria-Gebieten aufgehalten hat, wird bis zu mehrere Wochen vom Blutspenden ausgeschlossen. Die Beantwortung des Fragebogens ist aber Vertrauenssache. Richtige Angaben zum Sexualleben und Reiseverhalten werden nicht überprüft. Das Blut wird aber nach der Spende auf Krankheitserreger und Antikörper untersucht.
Der Europäische Gerichtshof hat nun gefordert, dass geklärt werden müsse, ob es keine geeigneten Alternativen zu einem Ausschluss homosexueller Männer gebe. Dies könnten etwa wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein. „Die Tests sind inzwischen schon sehr sensitiv, ihre Leistungsfähigkeit ist langsam ausgereizt“, erklärt der Mediziner Rainer Seitz, Leiter der Abteilung Hämatologie und Transfusionsmedizin am Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Das Blut eines Spenders wird verschiedenen Testverfahren unterworfen, um eine HIV-Infektion und andere Infektionen auszuschließen. Zum einen wird eine sogenannte PCR (Polymerase-Kettenreaktion) verwendet, die die Erbsubstanz des HI-Virus direkt nachweist, sofern dieses Material im Blut flottiert. Zum anderen wird bereits der sogenannte Elisa-Test benutzt, der Antikörper findet, die der menschliche Körper gegen die eingedrungenen Viren gebildet hat. Problematisch sei aber das sogenannte „diagnostische Fenster“, sagt Seitz. Damit ist die Zeit gemeint, die von der Ansteckung bis zur Nachweisbarkeit der Infektion vergeht. Die Erbsubstanz könne man nach etwa sieben Tagen nachweisen, erklärt Michael Schmidt vom Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie in Frankfurt. Vorher reicht die Virusmenge im Blut nicht aus, damit der PCR-Test sicher anschlägt. Die Antikörper, die mittels Elisa gefunden werden können, sind sogar erst nach etwa 22 bis 24 Tagen nachweisbar. Es bleibt also ein Fenster, in dem infizierte Spenden in den Umlauf geraten könnten. Dem versucht man entgegenzuwirken, indem Risikospender von vornherein ausgeschlossen werden.
In Deutschland legt man anhand der Meldedaten für Infektionen fest, wer von der Blutspende ausgeschlossen ist, weil er ein erhöhtes Übertragungsrisiko mitbringt. Die Daten sammelt das Robert-Koch-Institut (RKI), Deutschlands Wächter über die Infektionskrankheiten. Nach aktuellen Daten des RKI haben homosexuell aktive Männer ein deutlich höheres Risiko als Heterosexuelle, sich mit HIV zu infizieren. Ungefähr zwei Drittel der neu diagnostizierten HIV-Infektionen in Deutschland würden in den vergangenen Jahren bei Männern, die Geschlechtsverkehr mit Männern haben, festgestellt, heißt es. Hundertfach erhöht soll die Ansteckungsrate bei homosexuellen Männern sein. Auf diesen Zahlen beruht der Ausschluss von Risikogruppen.
„Es gibt eine Gruppe von Menschen, die die Blutspende benutzen, um Zugang zu diesem hochsensitiven Test zu bekommen“, weiß Schmidt. Aufgrund der intensiven Testung und des Spenderfragebogens sowie des freiwilligen Spenderselbstausschlusses gab es seit 2000 nur zwei HIV-Übertragungen durch Spenderblut in Deutschland. Der Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes Baden-Württemberg-Hessen/Nordost, für den Schmidt zuständig ist, entdeckt im Jahr 15 HIV-positive Spender bei etwa 750000 Teilnehmern.
Eine Quarantäneregelung für Spender ist zurzeit nicht für alle Bestandteile des Blutes möglich. Hierzu testet man die Spender abermals, sobald sich bei erfolgter Ansteckung Virusmaterial oder Antikörper im Blut finden lassen, und verwendet nur bei negativem Test die aufbewahrte Spende. Das funktioniert allerdings nicht für Zellkonzentrate, denn die sind nur kurz haltbar – Blutplättchen beispielsweise nur vier Tage. Blutplasma, der flüssige Teil des Blutes, hält sich dagegen lange genug. Hier wendet man schon jetzt eine Quarantäneregelung an und verwendet das Plasma erst, wenn der Spender nach vier Monaten wiederkommt und im Test negativ ist.
— Ende des Textes –
Für mich ein klassisches Beispiel, wie wichtig gründliche Information ist. Das geht eben nur mit einem Qualitätsjournalismus wie z.B. in der Frankfurter Allgemeinen. Ein flüchtiges Überfliegen der Schlagzeilen in der Lokalpostille wie etwa der Rheinischen Post reicht nicht. Da landet man ganz schnell auf dem Glatteis. Und das ist sogar beabsichtigt.