Deutsche Demokratiedefizite

Tatsächlich werden unsere Politiker nicht müde stets aufs Neue zu betonen, wie vorbildhaft doch unsere Demokratie funktioniert. Demnach  könnte man  unser politisches System  für ein Musterbeispiel  in Sachen Demokratie halten. Aber stimmt das wirklich? Bei näherer Betrachtung trübt sich das Bild ein:

Nach der klassischen Staatslehre, wie sie von Denkern wie  Montesquieu zur Zeit der Aufklärung konzipiert wurde, fußt die Demokratie grundsätzlich  auf dem Prinzip der Gewaltenteilung dreier Institutionen: Der Legislative als gesetzgebender Gewalt, der  Exekutive als ausführendes Organ sowie der Jurisdiktion als Gerichtsbarkeit. Nach neuer Auffassung  zählt  man oftmals auch die Medien als vierte Gewalt dazu.

Mit der reinen Lehre dieser Gewaltenteilung ist es in der Praxis hierzulande aber nicht gut bestellt. Schon der Umstand, daß Kabinettsmitglieder als Angehörige der Exekutive zumeist gleichzeitig Parlamentarier sind, verstößt gegen dieses Prinzip.  Zudem bestimmen Parteien und Regierung die personelle Besetzung höchster Gerichte und hieven gern und häufig abgehalfterte Parteipolitiker in höchste Richterämter. Die verfassungsmäßige Unabhängigkeit der Rechtsprechung ist somit mehr als fraglich.  Die Beispiele sind zahlreich: Die SPD-Genossin Jutta Limbach,  der CDU-Parteifreund  Peter Müller oder jüngst Stephan Harbarth als ehemals stellvertretender Fraktionsvorsitzender CDU wurden nach Ende ihrer politischen Laufbahnen zu obersten Richtern berufen. Wenn etwa ein vormaliger  CDU-Ministerpräsident wie Peter Müller in einem Parteiverbotsverfahren als Verfassungsrichter  über politische Konkurrenten entscheidet,  dann  bekommt das  schon einen schalen Beigeschmack.  Zählt man, wie allgemein üblich, auch die Ermittlungsorgane wie die Staatsanwaltschaften zum Justizapparat hinzu, dann wird es tatsächlich kritisch: Denn diese sind bekanntlich in der Bundesrepublik ministeriell weisungsgebunden. Prominentes Fallbeispiel war der Rauswurf des Generalbundesanwalt Harald Range durch den damaligen Justizminister Heiko Maas. Dem SPD-Minister passten nämlich  die Ermittlungen seines Generalbundesanwaltes in Sachen Geheimnisverrat ganz und gar nicht ins politische Konzept.  Selbst der Europäische Gerichtshof hat in einer denkwürdigen Entscheidung dieses originär deutsche Demokratiedefizit erkannt und folgerichtig die Vollstreckung eines  deutschen staatsanwaltschaftlichen Haftbefehls in einem europäischen Land für nichtig erklärt. Eine glatte Ohrfeige, die allerdings kein Umdenken bei Parteien befördert hat.

Die Gewissens- und Entscheidungsfreiheit der frei gewählten Abgeordneten in den Parlamenten sollte  ein weiterer Grundpfeiler unserer Demokratie sein.  So fordert es die Verfassung im Artikel 38 des Grundgesetzes. Die gelebte Praxis konterkariert allerdings diesen Grundsatz und verkehrt ihn ins Gegenteil. Denn tatsächlich unterwerfen sich die Abgeordneten nahezu ausnahmslos der Fraktionsdisziplin, oftmals gegen die eigene Überzeugung. Da unsere Parlamente ganz überwiegend von  Berufspolitikern besetzt sind, werden diese sich aus Sorge um die eigene Karriere und existentielle berufliche Zukunft regelmäßig der Parteiräson unterwerfen.

Demokratie in Deutschland: Als nur ein Beispiel von vielen könnte der bekannte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim  als Kronzeuge für die von der AfD so benannte „Demokratierückständigkeit“ dienen. Seine Publikation „Demokratie ohne Volk: Plädoyer gegen Staatsversagen, Machtmißbrauch und Politikverdrossenheit“  stammt aus dem Jahr 1993. Es sollte noch weitere zwanzig Jahre dauern, bis sich die „Alternative für Deutschland“ firmierte.

Eines sollte in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben:  Die Bundesrepublik ist das einzige Land der westlichen Welt diesseits des ehemaligen eisernen Vorhangs, das seinen Inlandsgeheimdienst in Gestalt des  Verfassungsschutzes  gegen die parlamentarische Opposition einsetzt. Hier geht es nicht um Verhinderung von Straftaten sondern um die Ausforschung missliebiger Gedankengänge und die Behinderung politischer Arbeit. Ein Skandal, dessen man sich erst einmal in seiner ganzen Tragweite bewusst werden muss.

Fazit: Es gibt hierzulande absolut keinen Grund, um über vermeintliche Demokratiedefizite in anderen Ländern wie etwa Polen, Ungarn oder gar den USA die Nase zu rümpfen.  Und erst recht sollte man der AfD, die ja für Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild eintritt,  nicht ständig „Demokratiefeindlichkeit“ unterstellen. Wer in Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werden. Das gilt auch für den obersten Repräsentanten unseres Staates, den SPD-Politiker Walter Steinmeier. Aber es gibt auch hoffnungsvolle Ansätze in Steinmeiers Geburtstagsrede für die Grünen, wenn er sagt: „Aber wir dürfen deshalb nicht den Fehler machen, die altgewohnte Parteienwelt mit der Demokratie an sich in eins zu setzen.… Aber unsere Demokratie, die ruft uns deutlich zu: Es gibt Platz für Neues und Erneuerung!“  Wo er Recht hat, da hat er Recht. Denn inzwischen gibt es die Alternative in allen deutschen Parlamenten sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene.