Verfassung und Verfassungsschutz

Vor einigen Tagen wurde der Verfassungsschutzbericht 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt: https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/verfassungsschutzberichte/vsbericht-2019

Es gibt in den sozialen Medien einige hervorragende Kommentierungen: Eine sachlich-analytisch von Dr. Gottfried Curio  und eine humorvoll-ironische von Roland Tichy. Hier meine persönlichen  Anmerkungen:

Einträge zu CDU, SPD, FDP, Grünen oder Linkspartei sucht man in dem Bericht leider  vergebens. Die AfD wird in dem 388-Seiten-Papier hingegen über dreißigmal erwähnt.  Interessant, mussten doch erst kürzlich die Verfassungsgerichte in Bund und Ländern die Altparteien und Regierung mehrfach per Urteil in die Schranken weisen.  Kein Thema für den Verfassungsschutz.

Das  Bundesamt für Verfassungsschutz sollte eigentlich die Verfassung und somit unser Grundgesetz schützen. Und zwar vor umstürzlerischen Umtrieben, die darauf gerichtet sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung dieses Landes zu beseitigen und durch ein anderes, undemokratisches Regime zu ersetzen. Wer dieses Schutzversprechen ernst nimmt, der kann ebenso gut an den Weihnachtsmann glauben. Denn tatsächlich wird diese Behörde von den Regierenden  aktuell vorwiegend als Werkzeug benutzt, um die Opposition einzuschüchtern und klein zu halten.

Frau Merkel hatte große Hoffnungen damit verknüpft, den anerkannten Terrorismusexperten Georg Maaßen aus dem Amt zu jagen und durch den willfährigen Herrn Haldenwang zu ersetzen. Haldenwang hat die Merkelsche Erwartungshaltung  nicht enttäuscht und hat geliefert. Nämlich den aktuellen Verfassungsschutzbericht. Das Papier liest sich über weite Strecken wie ein Pamphlet mit der Zielsetzung, der AfD den üblen Geruch des Rechtsextremismus anzuhängen. Die Information, daß es eine umfangreiche Unvereinbarkeitsliste gegenüber extremistischen Organisationen bei der AfD gibt wird dem interessierten Leser dieses „Verfassungsschutzberichtes“  vorenthalten.

Dabei  geht es der Haldenwang-Behörde nicht darum, etwa geheimdienstliche Mittel einzusetzen um einen Staatsstreich zu verhindern. Es werden vielmehr Vorwände gesucht, um die AfD als unbequeme Oppositionspartei zum „Beobachtungsfall“  zu erklären. Denn dann müssten Beamte und öffentlich Bedienstete die Partei verlassen. Und genau das ist der eigentliche Zweck! Nichts anders!

Man bedenke, daß gerade Polizisten, Rettungssanitäter, Feuerwehrleute,  Katastrophenhelfer und Ordnungskräfte diejenigen sind, die an vorderster Front Ihre Köpfe hinhalten müssen, sobald sie sich mit den Schattenseiten der Merkelschen schwarz-rot-grünen „Willkommenskultur“  auseinandersetzen müssen.  Diese Begegnungen sind  oftmals verbunden mit persönlicher Gefahr für Leib und Leben der Einsatzkräfte.  Und viele öffentlich Bedienstete in den Ämtern, Angestellte und Beamte,  werden im Arbeitsalltag mit den ernüchternden Resultaten  einer  massierten Einwanderung aus prekären Ländern und Kulturen konfrontiert.  Logisch, daß viele mit der Programmatik unserer Partei liebäugeln, die sich eben  der weiteren Ausbreitung des Machtanspruchs von immigrierten Parallelgesellschaften und der  importierten Kriminalität in den Weg stellt. Und genau diese Solidarisierung mit der Opposition soll unterbunden werden: Den Staatsdienern soll es verwehrt werden, sich bei  der AfD zu engagieren.  Es ist die durchschaubare Taktik der Regierung, die Alternative für Deutschland somit auf diese Weise personell und finanziell auszubluten. Das Vehikel zur Umsetzung dieser Strategie ist der Verfassungsschutz. Dieses Amt, das eigentlich unsere demokratischen Grundwerte bewahren und beschützen soll, wird damit in eklatanter Weise missbraucht als  Macht- und Unterdrückungsinstrument der Regierung. So verkehrt sich die eigentliche Zweckbestimmung dieser dem Innenminister unterstellten Behörde in ihr Gegenteil.  Ach ja: Mit der angestrebten Verkündung des „Beobachtungsfalles“ wird die unbequeme  Oppositionspartei AfD zusätzlich finanziell ausgetrocknet: Denn die Bürger und Mitglieder können ihre Spenden und Beiträge dann nicht mehr steuerlich geltend machen. Die Staatszuschüsse zur Parteienfinanzierung werden gestrichen.  Grotesk: Diese Gelder werden dann auf die übrigen Parteien verteilt! Zusätzlich zu dem Geldsegen, dessen sie sich ohnehin schon erfreuen dürfen!

Nebenbei bemerkt: Ich persönlich hätte gegen eine tatsächliche „Beobachtung“ im eigentlichen Wortsinne überhaupt nichts einzuwenden.  Wenn es doch nur die „Beobachtung“ wäre! Denn von mir aus können Haldenwangs Leute meine sämtliche Post, alle meine Mails  gerne mitlesen. Ich bitte sogar darum. Denn ich habe nicht das Geringste zu verbergen.  Aber darum geht es ja gar nicht. Denn mit der Androhung des „Beobachtungsfalles“  soll die größte Oppositionspartei, ihre Mitglieder und Sympathisanten eingeschüchtert werden. Tatsächlich ist  die Unterstellung von Staatsstreichabsichten an die AfD einfach abwegig, grotesk und absurd.

Diese Taktik der Regierung hatte allerdings schon einmal vor Jahrzehnten Erfolg: Bei den Republikanern; einer Parteigründung von abtrünnigen CSU-Parlamentariern im Jahre 1983. Auch da wurde der Verfassungsschutz von Altparteien  als Kampfmittel eingesetzt und der  „Beobachtungsfall“ verkündet. Zehn Jahre später fällte das Verfassungsgericht endlich sein Urteil: Die Beobachtung hätte nie erfolgen dürfen, sie war schlichtweg unrechtmäßig.  Aber da war es für die Republikaner  längst zu spät. Finanziell und personell ausgeblutet und in die rechte Ecke gedrängt waren sie am Ende. Die Verantwortlichen für diese üblen Machenschaften in Ministerien, Ämtern und Behörden wurden nie zur Verantwortung gezogen. Statt dessen rühmten sich später Unionspolitiker, wie geschickt und raffiniert man es doch angestellt hätte, sich dieser unliebsamen Konkurrenz zu entledigen.

Droht der AfD das gleiche Schicksal? Ich gebe zu, die Taktik der Altparteien mit dieser „Republikanernummer“ zeigt durchaus Erfolge. Einige öffentlich Bedienstete sind auch aus meinem Wirkungskreis ausgetreten oder haben sich zurückgezogen. Andere zögern. Es sind die Sorgen um die Familie, um die berufliche Existenz, die Angst vor fortwährender Beschnüffelung und dem Rechtfertigungsdruck im privaten und dienstlichen Umfeld, die viele davon abhält, ihre wahren Gedanken frei zu bekennen und sich zu engagieren.

Indessen: Die AfD wird nicht den Weg der Republikaner gehen. Drei Aspekte: Erstens: Wir haben eine stattliche Fraktion im deutschen Bundestag und stellen die größte Oppositionspartei. Zweitens: Wir verfügen inzwischen über die sozialen Medien im World-Wide-Web. Die Bürger sind nicht mehr ausschließlich das öffentlich/rechtliche Informationsmonopol in Funk und Fernsehen  oder eine weitgehend regierungstreue Presse angewiesen. Drittens: Das eklatante Regierungsversagen in vielen Politikfeldern schreit geradezu nach einer wirklichen Opposition.

Vor Zeiten wurde kolportiert, man wolle „die AfD inhaltlich stellen“.  Genau das Gegenteil ist der Fall. Man geht der inhaltlichen Diskussion aus dem Wege und versucht es statt dessen mit unsauberen Methoden. Die Bundesrepublik ist das einzige Land der westlichen Welt diesseits des ehemaligen eisernen Vorhangs, das seinen Inlandsgeheimdienst gegen die parlamentarische Opposition einsetzt. Das war gewiss nicht im Sinne der Verfasser unseres Grundgesetzes, eben unserer Verfassung. Diese unsere Verfassung verdient Schutz. Haldenwang und Seehofer leisten ihr statt dessen einen Bärendienst.

Hier noch einmal die sehenswerten Clips von Dr. Curio und Roland Tichy:

https://www.youtube.com/watch?v=Jxc_5TnBMR8

https://www.tichyseinblick.de/video/5-vor-12/verfassungsschutzbericht-2019/

Viel Vergnügen beim Anschauen!

Bernd



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