Rosenmontagszüge fahren nicht auf Bahngleisen

Liebe Freunde,

Das war mal wieder eine typische Zeitungsente: Da berichtet unsere Rheinische Post in großer Aufmachung auf Seite Eins:

Polizei setzt Körperkameras im Karneval ein

koerperkamera

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Prima, denkt sich der unbefangene Leser beim Lesen dieser Überschrift, endlich bekommt unsere Polizei mal ein vernünftiges Werkzeug zur Überführung von Straftätern in flagranti.

 Denkste!  Denn wer sich  die Mühe macht und das Kleingedruckte unter der plakativen Schlagzeile liest, der erlebt eine herbe Enttäuschung: Genau das Gegenteil ist richtig.

 Den Polizisten in unserem Bundesland NRW wird weiterhin von der rotgrünen Landesregierung das Mitführen dieser Kameras zur Beweissicherung bei Straftaten verweigert. Auch im Straßenkarneval und trotz der unappetitlichen Ereignisse in der Silvesternacht.

 Ausschließlich die Bundespolizei, deren Einsatz auf Bahnhöfe und Flughäfen begrenzt ist, darf besagte Body-Cams mit sich führen.

Warum wohl unsere rotgrünen Politiker weiterhin ihrer  Polizei die Nutzung dieser Kameras untersagen? Das ist pure Spekulation. Vermutlich will man gar nicht so genau darüber Nachweis führen können, wer da wohl üblicherweise unsere Ordnungshüter in ihrem Einsatz behindert, bedrängt,  beleidigt oder bespuckt.  Nur die Beamten, die im Auftrag des Innenministers die Nachfolge der ehemaligen Bahnpolizei auf unseren Bahnhöfen angetreten haben, sind entsprechend geschützt.

Wir sollten den Redakteuren der Rheinischen Post mal bei nächster Gelegenheit Bescheid sagen, daß die Rosenmontagszüge in Köln, Düsseldorf und andernorts nicht auf Bahnhofsgleisen abfahren.